Bundeskartellamt alarmiert: Fragwürdige Absprachen bei der GOÄ?
(ots) - Hinter verschlossenen Türen basteln einige
Ärztefunktionäre und private Krankenversicherer derzeit eifrig an
einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die bislang bekannt
gewordenen Details lassen bei mehreren Medizinern jedoch die
Alarmglocken schrillen: Sie befürchten dramatische Folgen für ihre
Patienten sowie die Zukunft ihrer Praxen - und schalten nun das
Bundeskartellamt ein.
Dem Ärztenachrichtendienst in Hamburg (änd) liegt ein
Anwaltsschreiben an das Bundeskartellamt in Bonn vor, in dem die
Tübinger Allgemeinmedizinerin Dr. Susanne Blessing - stellvertretend
für eine Gruppe von niedergelassenen Ärzten - das Amt zur Überprüfung
eines "möglicherweise in Entstehung begriffenen kartellrechtlichen
Verstoßes" auffordert.
So fürchten die Ärzte, dass sie künftig jegliche individuelle
Gestaltungsmöglichkeit bei der Abrechnung ihrer Leistungen verlieren:
Kann ein Arzt derzeit über Steigerungsfaktoren - je nach Aufwand -
den Rechnungsbetrag niedriger oder nach Begründung höher ansetzen,
soll es nach aktuellen Plänen künftig nur noch einen "robusten
Einfachsatz" geben, der nur in ganz wenigen Ausnahmen auf das
Doppelte angehoben werden kann. Nicht nur für Privatpatienten könnte
das Folgen haben. Auch günstige Selbstzahlerleistungen für
Kassenpatienten könnten damit der Vergangenheit angehören, so die
Befürchtung. Die Ärzte sehen einen Verlust der "heute bestehenden
individualvertraglichen Gestaltungsfreiheiten", auch im Sinne der
Patienten.
Im Zentrum der Kritik steht aber auch die Art und Weise, in der
die neue Gebührenordnung im Moment entsteht: Auf Anweisung des
eigentlich zuständigen Bundesgesundheitsministeriums arbeiten die
Bundesärztekammer, der Verband der privaten Krankenversicherer sowie
die Beihilfestellen der Länder an einem gemeinsamen Vorschlag - und
lassen sich dabei kaum in die Karten schauen. Mit Verweis auf
"Geheimhaltungsvereinbarungen" werden Nachfragen von Ärzten oder der
Fachpresse abgeblockt. Nur scheibchenweise geraten Details in die
Fachöffentlichkeit.
Nach Meinung der Gruppe um Blessing lässt sich deshalb nicht nur
schwer durchschauen, wer mit wem über welche Preise verhandelt. Wenn
die Bundesärztekammer versucht, mit Privatversicherungen und Beihilfe
fixe Preisabsprachen zu treffen, so könnte der begründete Verdacht
eines Verstoßes der Beteiligten gegen § 21 III Nr. 3 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG) entstehen, heißt es sinngemäß
in dem Schreiben an das Bundeskartellamt.
Also "illegale" Preisabsprachen bei der GOÄ? Blessing und Kollegen
fordern zumindest eine dringende Klärung vom Kartellamt, um "sich
selbst nicht in das Risiko ordnungswidrigen oder gar bußgeldbewehrten
Verhaltens zu begeben": Blessing ist Delegierte des Deutschen
Ärztetages in Hamburg, der am heutigen Dienstag in Hamburg startet
und unter anderem das Thema GOÄ behandeln wird. Dort werde sie
aufgrund der ungeklärten Sachlage alle Beschlussfassungen zu dem
Thema kritisch begleiten, kündigt der beauftragte Fachanwalt für
Medizinrecht Carlos A. Gebauer im Auftrag Blessings an.
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Datum: 24.05.2016 - 07:15 Uhr
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