Patientenunterlagen: Ihr gutes Recht auf Einblick in Ihre eigene Krankenakte

(ots) -
Anmoderationsvorschlag:
Wohl jeder von uns hat eine Krankenakte, aber hat man auch das
Recht sich seine Patientenunterlagen anzusehen oder Kopien
anzufordern, wenn man zum Beispiel den Arzt wechseln will oder es
sogar zu einem Rechtsstreit kommt? Dagmar Ponto hat für uns
nachgefragt:
Sprecherin: Häufig wird um die Krankenakte ein Geheimnis gemacht,
dabei geht es um nichts weniger als die eigene Gesundheit, schreibt
das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Wir haben telefonisch bei
Chefredakteurin Claudia Röttger nachgefragt, was denn überhaupt in
einer Krankenakte drinstehen muss:
Claudia Röttger O-Ton: 23 Sekunden
Jeder Arzt ist verpflichtet, jegliche Informationen über Krankheit
und Behandlung eines Patienten zu dokumentieren. Dazu gehören
Diagnosen, Aufklärungsgespräche, Therapieempfehlungen, auch
Arztbriefe, Laborbefunde und die Röntgenbilder. Grundsätzlich muss
die Behandlungsakte immer auf dem aktuellen Stand sein.
Sprecherin: Manchmal sträuben sich Krankenhaus oder Arzt die
Behandlungsakte herauszugeben. Hat man denn ein Recht auf seine
Patientenunterlagen?
Claudia Röttger O-Ton: 17 Sekunden
Jeder Patient hat das Recht, seine Krankenakte im Original
unverzüglich einzusehen und hat Anspruch auf Kopien oder
elektronische Datenträger, die er allerdings selber bezahlen muss.
Die persönlichen Kommentare des Arztes werden in der Regel nicht
herausgegeben.
Sprecherin: Und es gibt nur wenige schwerwiegende Gründe, warum
der Arzt Akteneinsicht verweigern kann. Aber können auch Angehörige
die Krankenakte einsehen?
Claudia Röttger O-Ton: 17 Sekunden
Ohne ausdrückliche Einwilligung des Patienten kann niemand die
Krankenakte einsehen. Nach dem Tod des Patienten können nächste
Angehörige oder Erbberechtigte um Einblick bitten. Das gilt
allerdings nur, wenn der Patient zu Lebzeiten nichts anderes verfügt
hat.
Sprecherin: Vielen Dank, Frau Röttger.
Claudia Röttger: 2 Sekunden
Vielen Dank für das Gespräch. Auf Wiederhören.
Abmoderationsvorschlag: Gibt es Probleme mit der Herausgabe der
eigenen Krankenakte kann man sich zum Beispiel an die
Bundesärztekammer oder eine unabhängige Patientenberatungsstelle
wenden, empfiehlt der "Senioren Ratgeber".
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Datum: 19.05.2016 - 04:15 Uhr
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