Neuer Höchststand bei Kooperationsverträgen / Die KZBV zum Internationalen Tag der Pflege
(ots) - Die Zahl der Kooperationsverträge zwischen
Zahnärzten und stationären Pflegeeinrichtungen hat einen neuen
Höchststand erreicht. Rund zwei Jahre nach Verabschiedung einer
entsprechenden Rahmenvereinbarung zwischen Kassenzahnärztlicher
Bundesvereinigung (KZBV) und GKV-Spitzenverband wurden im gesamten
Bundesgebiet bislang mehr als 2.700 solcher Verträge geschlossen -
Tendenz weiter steigend. Wie die KZBV in Berlin anlässlich des
heutigen Internationalen Tages der Pflege mitteilte, werde die
Lebensqualität von Pflegebedürftigen durch diese gesetzlich
vorgesehene Möglichkeit zahnärztlicher Betreuung erheblich
verbessert.
Wachsende Zahl von Verträgen zeigt Akzeptanz des neuen Angebots
"Die Zahl der Verträge ist ein wichtiger Etappenerfolg, auf den
die Vertragszahnärzteschaft zu Recht stolz ist. Aber das reicht uns
noch nicht. In absehbarer Zeit soll möglichst jedes Pflegeheim in
Deutschland einen eigenen Kooperationszahnarzt haben. Wir arbeiten
daher weiter aktiv an der Verbreitung solcher Verträge. Gerade in der
Zahnmedizin müssen die Bedarfe pflegebedürftiger Menschen besonders
berücksichtigt werden. Die wachsende Zahl von Verträgen zeigt die
Akzeptanz und die Notwendigkeit dieses vergleichsweise neuen
Versorgungsangebotes", sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des
Vorstandes der KZBV.
Rahmenvereinbarung zwischen KZBV und GKV-Spitzenverband
Durch eine Rahmenvereinbarung zwischen KZBV und GKV-Spitzenverband
können Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte seit April 2014
pflegebedürftige Patienten direkt vor Ort systematisch betreuen, wenn
ein Kooperationsvertrag mit der entsprechenden Pflegeeinrichtung
besteht. Die Betreuung umfasst eine Eingangsuntersuchung sowie
weitere Untersuchungen zur Feststellung von Zahn-, Mund- und
Kieferkrankheiten. Der Zahnarzt dokumentiert für jeden
Pflegebedürftigen Pflegezustand und Behandlungsbedarf anhand eines
Formblattes und leitet das Pflegepersonal individuell an.
Spezielle Angebote auch im ambulanten Bereich
Neben dem stationären Sektor sind Zahnärzte auch bei der Betreuung
von Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld aktiv. Seit Inkrafttreten
des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes und der Einführung zusätzlicher
Leistungen für die aufsuchende Versorgung haben gesetzlich
Versicherte einen Rechtsanspruch auf den Besuch eines Zahnarztes
zuhause, wenn sie selbst keine Praxis mehr aufsuchen können. Die Zahl
dieser Besuche ist im Jahr 2014 - verglichen mit dem Vorjahr - um
etwa 8,5 Prozent auf etwa 787.000 gestiegen. Die meisten Besuche
entfielen auf die zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen und
Menschen mit Behinderung.
Faltblatt informiert über zahnärztliche Betreuung zu Hause
Das Faltblatt "Vorsorge ist unser Anliegen - Zahnärztliche
Betreuung zu Hause für Ältere, Pflegebedürftige und Menschen mit
Behinderung" informiert Betroffene, Angehörige und Mitarbeiter
ambulanter Pflegedienste über die zahnärztlichen Versorgungsangebote
in den eigenen vier Wänden zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen.
Herausgeber sind die KZBV, die Bundeszahnärztekammer, die
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. und der
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. Das Faltblatt
steht auf den Websites der Organisationen zum kostenlosen Download
bereit (www.kzbv.de, www.bzaek.de, www.bagfw.de, www.bpa.de).
Pflegedienste können Druckexemplare bei der KZBV ebenfalls kostenlos
bestellen.
Hintergrund - Internationaler Tag der Pflege
Der heutige 12. Mai steht als Internationaler Tag der Pflege
traditionell im Zeichen der Pflegeberufe. Der Aktionstag geht zurück
auf den Geburtstag der britischen Krankenschwester Florence
Nightingale, die als wegweisende Pionierin der modernen Krankenpflege
gilt.
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Kai Fortelka
Telefon: 030 280 179 27, Email: presse(at)kzbv.de
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Datum: 12.05.2016 - 09:05 Uhr
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