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Strafverfahren zu PIP in Frankreich: Jean-Claude Mas und weitere Angeklagte auch in 2. Instanz schuldig gesprochen

ID: 1352243


(ots) - Das Berufungsgericht in Aix-en-Provence hat heute die
Verurteilung von Jean-Claude Mas und vier weiteren Verantwortlichen
von PIP bestätigt. Es sprach die Angeklagten u.a. des Betruges zu
Lasten von TÜV Rheinland schuldig. Jean Claude Mas wurde zu vier
Jahren Haft verurteilt.

TÜV Rheinland hatte Anfang 2011 Strafanzeige gegen PIP gestellt
und war in dem Strafverfahren als Nebenklägerin aufgetreten.
Aufgrund der Verhandlung im April/Mai 2013 hatten die Richter in
Marseille am 10. Dezember 2013 in 1. Instanz entschieden, dass neben
den Frauen mit PIP Silikongel-Brustimplantaten auch die Benannte
Stelle TÜV Rheinland Opfer des systematischen Betrugs durch PIP
geworden war. Zu der-selben Überzeugung gelangten nun auch die
Richter in Aix-en-Provence: Aufgrund der Verhandlung im November 2015
wiesen sie heute die Berufung der Angeklagten gegen das Urteil in 1.
Instanz zurück und bestätigten deren Haftstrafen.

Hartmut Müller-Gerbes, Konzernsprecher TÜV Rheinland sagte: "Wir
sind sehr zufrie-den mit dieser Entscheidung. Das Gericht stellt
fest, dass TÜV Rheinland von PIP sys-tematisch betrogen wurde. Neben
den Frauen mit PIP Silikongel-Brustimplantaten ist auch die Benannte
Stelle TÜV Rheinland Opfer des Betrugs durch PIP. Das sagen wir seit
Jahren und das bestätigt das Berufungsgericht in Aix-en-Provence in
seinem heu-tigen Urteil."

Zum Hintergrund: PIP hat vorsätzlich Silikon-Brustimplantate unter
- zumindest zeit-weiser - Verwendung einer nicht-deklarierten
Silikonfüllung hergestellt. PIP hat TÜV Rheinland getäuscht und stets
vorgegeben, ausschließlich das gegenüber TÜV Rhein-land deklarierte
Silikon als Rohmaterial verwendet zu haben. PIP hat den Prüfern des
TÜV Rheinland umfangreiche Unterlagen (z.B. das Design Dossier,
Chargendokumen-tation, Produktionsanweisungen) über die angebliche




Verwendung des deklarierten Silikons zur Verfügung gestellt.
Sämtliche Hinweise auf die Verwendung abweichender Rohmaterialien hat
PIP systematisch verschleiert.

Mittels eines groß angelegten und komplexen Betruges hat PIP alle
beteiligten Kreise getäuscht - an erster Stelle die Patientinnen,
aber auch die Gesundheitsbehörden und TÜV Rheinland. Nach
Bekanntwerden des Betruges von PIP Ende März 2010 hat TÜV Rheinland
die Zertifikate für PIP ausgesetzt.

TÜV Rheinland teilt das Interesse der Frauen mit PIP-Implantaten
an einer umfassen-den Aufklärung der kriminellen Handlungen von PIP.
Deshalb hatte TÜV Rheinland auch Strafanzeige gegen PIP und seine
ehemaligen Manager gestellt.



Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Hartmut Müller-Gerbes, Presse, Tel.: +49 2 21/8 06-4355
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse(at)de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse


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Datum: 02.05.2016 - 15:00 Uhr
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