Asylbewerber: Überlassung der Wohnung durch Wohnungseigentümer zulässig
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
(IINews) - Aus aktuellen Urteilen geht sehr deutlich hervor, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft Wohnungseigentümern eine Überlassung der Wohnung an Asylbewerber in der Regel nicht untersagen kann. Das gilt selbst für den Fall, dass es zu einer zeitweisen Überbelegung kommen könnte.
Bei der Überlassung von Wohnungseigentum an Asylbewerber handelt es sich um eine zulässige Wohnungsnutzung. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann daher eine solche Überlassung auch nicht verhindern kann. Um die Vermietung und Überlassung von Wohnungseigentum an Asylbewerber zu untersagen, fehlt der Wohnungseigentümergemeinschaft die nötige Beschlusskompetenz (AG Laufen, Urteil vom 04. Februar 2016 - 2 C 565/15 WEG -, juris).
Zulässige Belegung
Oftmals gibt es auch Streitigkeiten im Falle einer tatsächlichen oder vermeintlichen Überbelegung der Räumlichkeiten. Dazu das Bayerische Oberste Landesgericht mit Beschluss vom 09.02.1994 (NJW 1994, 1662 - beck-online): Die Belegung einer Eigentumswohnung mit Aussiedlern halte sich im zulässigen Rahmen, wenn in etwa ein Richtwert von 2 Personen je Zimmer eingehalten werde und für jede mindestens 6 Jahre alte Person eine Wohnfläche von mindestens 10 m² hat.
Wohnungseigentümer müssen temporäre Überbelegung dulden
Angesichts der knappen Unterbringungsmöglichkeiten müssen Wohnungseigentümer laut dem Amtsgericht Traunstein auch eine vorübergehende Überbelegung dulden: Wenn ein Wohnungseigentümer seine Eigentumswohnung an den Landkreis zur Nutzung für die temporäre Unterbringung von Asylbewerbern vermietet, so ist eine vorübergehende Belegung von 80 m² Wohnfläche mit 11 Asylbewerbern von den Mitwohnungseigentümern zu dulden (AG Traunstein, Beschluss vom 18. September 2015 - 319 C 1083/15 -, juris).
13.4.2016
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter www.fernsehanwalt.com
Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de
Themen in diesem Fachartikel:
asylbewerber
wohnung
berlassung
wohnungseigent-mer
wohnungseigent-mergemeinschaft
zul-ssig
fachanwalt
mietrecht
rechtsanwalt
berlin
essen
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de
Datum: 30.04.2016 - 13:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1351668
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 4000 4999
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 116 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Asylbewerber: Überlassung der Wohnung durch Wohnungseigentümer zulässig
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bredereck& Willkomm (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).