NRW führt Meldepflicht für Pflegedienste ein - Auch Betreuung in häuslicher Gemeinschaft sollte stärker kontrolliert werden
Null Toleranz bei betrügerischen Machenschaften in der Pflege: Die Bundesregierung will handeln, erste Länder tun dies bereits. Auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege rücken in den Fokus. Die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (sogenannte 24-Stunden-Betreuung) jedoch nicht.
(IINews) - Nordrhein-Westfalen führt als erstes Bundesland eine Meldepflicht für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste ein. „Mit diesem ersten Schritt zur Verbesserung von Transparenz und Kontrollmöglichkeiten im Bereich der ambulanten Pflege ist Nordrhein-Westfalen bundesweit Vorreiter", erklärt Pflegeministerin Barbara Steffens.
„Ein guter und wichtiger Schritt“, findet auch Simon Wenz, Geschäftsführer der Hausengel Betreuungsdienstleistungen GmbH und Inhaber drei ambulanter Pflegedienste. „Durch die Meldepflicht wird den Behörden eine bessere Kenntnis und Kontrollmöglichkeit über die tätigen Pflege- und Betreuungsdienste geben. Aber was ist mit den vielen Hunderttausend Betreuungskräften aus Osteuropa, die in ganz Deutschland in Privathaushalten tätig sind? Warum werden die Vermittler dieser Betreuungskräfte oder die Betreuungskräfte selbst nicht ebenfalls in das geforderte Verzeichnis aufgenommen? Auch in diesem Bereich der häuslichen Versorgung benötigen wir Kontrollgremien und eine Verbesserung der Transparenz“, macht Wenz seine Forderung deutlich.
Verbesserung von Transparenz und Kontrollmöglichkeiten
Für die Hunderttausende Familien und osteuropäische Betreuungskräfte, die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (sogenannte 24-Stunden-Betreuung) nutzen bzw. erbringen, ist es dringend erforderlich, die massenhafte Illegalität durch qualitätsgesicherte, legale Strukturen abzulösen. Eine Meldepflicht für diese Dienstleister wäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, damit Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG) ihre ohnehin schon faktische Rolle als dritte Säule der Versorgung alter und kranker Menschen vollwertig einnehmen kann.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Nach dem Grundsatz „rundum versorgt“ bietet die Hausengel Betreuungsdienstleistungen GmbH bereits seit 2005 sowohl ambulante Pflege durch examiniertes Pflegefachpersonal als auch 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause durch osteuropäische Betreuungspersonen. Die Hausengel Akademie, der hauseigene Weiterbildungsträger an dem alle Franchisenehmer der Hausengel ausgebildet werden, ist nach den AZAV-Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit zertifiziert. Das Unternehmen ist Mitglied im Verband für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP e.V.), der sich für einheitliche Qualitätsstandards in der häuslichen Versorgung einsetzt. Juliane Bohl, Mitarbeiterin der Hausengel Betreuungsdienstleistungen GmbH ist darüber hinaus stellvertretende Vorsitzende des VHBP e.V. Der Großteil der Hausengel-Franchisenehmer ist Mitglied im Bundesverband der Betreuungskräfte (BDBK e.V.), der sich für die Rechte und die Qualifizierung von Betreuungskräften einsetzt.
Hausengel GmbH • Juliane Bohl • juliane.bohl(at)hausengel.de •Tel.: +49 89 8189735 146 • Mobil: +49 151 42656955
Hausengel GmbH • Juliane Bohl • juliane.bohl(at)hausengel.de •Tel.: +49 89 8189735 146 • Mobil: +49 151 42656955
Datum: 27.04.2016 - 15:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1350329
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Juliane Bohl
Stadt:
Ebsdorfergrund
Telefon: 06424928370
Kategorie:
Gesundheit & Medizin
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 117 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"NRW führt Meldepflicht für Pflegedienste ein - Auch Betreuung in häuslicher Gemeinschaft sollte stärker kontrolliert werden
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Hausengel Betreuungsdienstleistungen GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).