Heute 19. Tag gegen Lärm - Erfolgreiches Engagement der Branche beim Fluglärmschutz wird fortgesetzt - Deutsche Flughäfen setzen auf Anreize für den Einsatz von leiseren Flugzeugen
(ots) - Fluglärmschutz ist für die ADV-Flughäfen nach wie
vor das Umweltthema Nr. 1. Dabei setzen die Flughäfen auf den aktiven
und passiven Schallschutz. Die Debatte ist wichtig, doch sie bedarf
einer Einordung. Die gesundheitlichen Risiken durch Fluglärm fielen
geringer aus, als bisher angenommen. Dies zeigt die umfangreichste
Untersuchung zum Thema Lärm "NORAH" (Noise-Related Annoyance,
Cognition and Health) aus dem Jahr 2015. Die in der
Lärmwirkungsstudie erfasste Belästigung durch Fluglärm war nur in
geringem Maß vom Lärmpegel und damit von der Anzahl der
Flugbewegungen abhängig. Die Untersuchung hat darauf hingewiesen,
dass subjektive Faktoren, wie die persönliche Einstellung zur
Lärmquelle, von Bedeutung ist.
"Trotz der bereits erzielten Erfolge, werden die
Flughafenbetreiber ihr hohes Engagement beim Lärmschutz unvermindert
fortsetzen. Die deutschen Flughäfen setzen insbesondere auf die
Anreizwirkung der lärmabhängigen Entgelte. Diese sollen die Umrüstung
der Airlines auf immer leisere und umweltschonendere Flugzeuge
belohnen. Der wirksamste Beitrag für einen verbesserten Schutz der
Bevölkerung sind moderne, leisere Flugzeuge. Den Anteil der
lärmabhängigen Entgelte haben die Flughäfen in den letzten drei
Jahren verdoppelt", erklärt Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des
Flughafenverbandes ADV.
Jede neue Triebwerksgeneration hat den Lärm bisher stark
reduzieren können. Dies ist auch weiterhin das Ziel. Die neuen
Flugzeuggenerationen A 320neo, A350 und A380, Boeing 747-8 und Boeing
787 helfen, die Lärmemissionen weiter zu senken. Die Flughäfen
fordern die Bundesregierung auf, die Branche bei ihren Bemühungen
finanziell zu fördern: "Der wirksamste Lärmschutz setzt an der Quelle
an. Hierfür brauchen die Airlines die nötigen Mittel zur
Modernisierung ihrer Flotte. Hier sollte die Bundesregierung ansetzen
und Innovationen, durch die Abschaffung fiskalischer Belastungen oder
Bereitstellung staatlicher Förderprogramme, vorantreiben. Dadurch
stünden dringend benötigte Finanzmittel für leisere und
verbrauchsarme Flugzeuge bereit", so Ralph Beisel.
Die Anzahl der von Fluglärm belasteten Personen (mehr als 55
dB(A)) - die nach der europäischen Umgebungslärmrichtlinie alle fünf
Jahre ermittelt wird - liegt bei 738.000. Im Vergleich der
Verkehrsträger liegt die Anzahl von Fluglärm belasteter Personen
damit deutlich niedriger als die Anzahl der von Straßenlärm (rund
10,2 Mio.) oder von Schienenlärm (rund 8,2 Mio.) belasteten Personen.
Das Schutzniveau vor Fluglärm ist durch die Novellierung des
Fluglärmschutzgesetzes im Jahre 2007 deutlich erhöht worden.
Gegenüber den Verkehrsträgern Straße und Schiene gelten die
schärfsten Vorgaben für den Lärmschutz rund um die Flughäfen. Neben
dem Umwelt- und Fluglärmschutz ist für die deutschen Flughäfen vor
allem der Dialog mit den betroffenen Anwohnern entscheidend.
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Datum: 27.04.2016 - 08:26 Uhr
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