Schwäbische Zeitung: Wo bleibt die Sühne? - Kommentar zu Breivik
(ots) - Zunächst einmal: Es zeugt eindrucksvoll von der
Souveränität und Unbestechlichkeit dieser norwegischen Richter, dass
sie der Klage des Massenmörders Anders Behring Breivik in Teilen
stattgegeben haben. Schon das Verfahren gegen den Rechtsextremisten
war vorbildlich geführt worden - im Sinne peinlichster
Rechtsstaatlichkeit. Nun hat Breivik erfolgreich gegen seine schlimme
Unterbringung geklagt.
An diesem Punkt setzt wahrscheinlich nicht nur bei den Angehörigen
der Opfer Fassungslosigkeit ein. Der Mann, dem kein Wort des
Bedauerns, keine Spur des Mitleids mit den 77 überwiegend
jugendlichen Mordopfern und ihren Hinterbliebenen zu entlocken ist,
bewohnt dem Vernehmen nach drei Zimmer mit mehreren Fernsehern, mit
einer Playstation und mit Trainingsgeräten. Aber im Umstand, dass der
Mann wenig Kontakt zur Außenwelt pflegen kann, hat das Gericht eine
"unmenschliche und erniedrigende Behandlung" und damit einen Verstoß
gegen Artikel 3 der Menschenrechtskonvention erkannt. Breivik kann
mit angenehmeren Haftbedingungen rechnen. Die Frage, wo da eigentlich
noch die Sühne für seine teuflische Tat bleibt, stellt sich zu Recht.
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Datum: 20.04.2016 - 20:38 Uhr
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