Rheinische Post: Schutz der Freiheit
Kommentar Von Eva Quadbeck
(ots) - Wieder einmal hat Karlsruhe dem Gesetzgeber in
Berlin eine schlechte Note ausgestellt. Das Gesetz zur Terrorabwehr
räumte dem Bundeskriminalamt bislang enorme Befugnisse zum Ausspähen
von Daten ein - bis in die Privatsphäre der Bürger. Das Gesetz war in
dieser Form unmäßig. Die Beschränkungen, die das Verfassungsgericht
dem Gesetzgeber auferlegt hat, werden nicht dazu führen, dass die
Ermittler ihre Arbeit nicht mehr tun können. Durch das Urteil
bekommen die Bürger also einen besseren Schutz ihrer Privatsphäre,
ohne dass das Sicherheitsrisiko steigt. Es ist ungewöhnlich, dass die
Verfassungsrichter der Regierung detailliert vorschreiben, wie sie
ein Gesetz zu ändern hat. Doch diese Entscheidung spricht Bände: Sie
ist ein Misstrauensvotum gegen Berlin und seine gesetzgeberische
Kompetenz auf dem Feld der Innenpolitik. Es ist zu befürchten, dass
die Terrorgefahr uns noch viele Jahre begleiten wird. Um unsere
Freiheit zu schützen, brauchen wir beides: weitreichende Befugnisse
für Ermittler und eine sorgfältige Kontrolle der Grenzen dieser
Befugnisse.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 20.04.2016 - 19:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1347456
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Düsseldorf
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 22 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Rheinische Post: Schutz der Freiheit
Kommentar Von Eva Quadbeck
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).