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Rheinische Post: Schutz der Freiheit

Kommentar Von Eva Quadbeck

ID: 1347456


(ots) - Wieder einmal hat Karlsruhe dem Gesetzgeber in
Berlin eine schlechte Note ausgestellt. Das Gesetz zur Terrorabwehr
räumte dem Bundeskriminalamt bislang enorme Befugnisse zum Ausspähen
von Daten ein - bis in die Privatsphäre der Bürger. Das Gesetz war in
dieser Form unmäßig. Die Beschränkungen, die das Verfassungsgericht
dem Gesetzgeber auferlegt hat, werden nicht dazu führen, dass die
Ermittler ihre Arbeit nicht mehr tun können. Durch das Urteil
bekommen die Bürger also einen besseren Schutz ihrer Privatsphäre,
ohne dass das Sicherheitsrisiko steigt. Es ist ungewöhnlich, dass die
Verfassungsrichter der Regierung detailliert vorschreiben, wie sie
ein Gesetz zu ändern hat. Doch diese Entscheidung spricht Bände: Sie
ist ein Misstrauensvotum gegen Berlin und seine gesetzgeberische
Kompetenz auf dem Feld der Innenpolitik. Es ist zu befürchten, dass
die Terrorgefahr uns noch viele Jahre begleiten wird. Um unsere
Freiheit zu schützen, brauchen wir beides: weitreichende Befugnisse
für Ermittler und eine sorgfältige Kontrolle der Grenzen dieser
Befugnisse.



Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621




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Datum: 20.04.2016 - 19:17 Uhr
Sprache: Deutsch
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