Kassenmanager brauchen Planungssicherheit - Politik darf Probleme nicht aussitzen
(ots) - Der BKK Dachverband wehrt sich gegen Korrekturen
des Risikostrukturausgleichs durch Gerichte und Behörden, die das
gesetzgeberisch Gewollte konterkarieren und Krankenkassen in ihrer
Existenz gefährden. Daher sei die Politik zum sofortigen Eingreifen
gefordert.
Hintergrund ist ein Schreiben des Bundesversicherungsamtes (BVA),
das aktuell alle gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), die seiner
Aufsicht unterliegen, darauf hinweist, dass sie gegenüber dem
Gesundheitsfonds, aus dem sie sich nahezu komplett finanzieren, zwar
drohende Verpflichtungen einpreisen, aber keine zu erwartenden
Einnahmen berücksichtigen sollen.
Konkret heißt das: Wegen eines aktuellen Urteils des
Landessozialgerichts NRW zu den Zuweisungen für Auslandsversicherte
(Ausgleichsjahr 2013) sowie weiter anhängigen Verfahren
(Auslandsversicherte 2014 sowie Krankengeld 2013 und 2014) sind
drohende Verpflichtungen zu buchen. Geschätzt wären dies allein bei
den zwei beklagten Jahren beim Krankengeld rund 90 Millionen Euro.
Dieses Verfahren entspräche laut BVA dem sogenannten
Imparitätsprinzip.
Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes dazu: "Das
Bundesversicherungsamt schießt in diesem Fall über das Ziel
handhabbarer rechtlicher Regelungen hinaus. So ist schon zweifelhaft,
ob das Vorsichts- oder Imparitätsprinzip überhaupt anwendbar ist. In
jedem Fall könnte es nur für ein Verfahren gelten, das überhaupt
gerichtlich entschieden werden kann. Schließlich sind Bescheide an
die Kassen für die Jahre 2013 und 2014 nahezu alle bestandskräftig."
Zur Unterstützung seiner Mitgliedskassen wendet sich Franz Knieps
an die die Gesundheitspolitiker: "Auch wenn kurzfristige Änderungen
des SGB V schwer zu erreichen sind, wirft die Urteilsbegründung des
Landessozialgerichts NRW die Frage auf, ob und inwieweit das vom
Gesetzgeber Gewollte durch gesetzgeberische Nachkorrekturen er-reicht
werden muss. Wir können nicht hinnehmen, dass allein durch eine
Verwaltungsentscheidung, die nicht die juristische Bindungskraft
einer Rechtsvorschrift hat, einige Kassen in dramatische Turbulenzen
geraten."
Daher seien das Ministerium und der Gesetzgeber gefordert,
Planungssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten:
"Die Politik darf die Probleme nicht aussitzen!" sagte Knieps. Das
könne für einige Kassen tödlich enden.
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Datum: 20.04.2016 - 10:22 Uhr
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