Sonderkündigungsschutz in Kleinbetrieben
(PresseBox) - In Betrieben mit zehn und weniger Arbeitnehmern greift nicht der allgemeine gesetzliche Kündigungsschutz. Dennoch gibt es zahlreiche Spezialvorschriften, nach denen es dem Arbeitgeber untersagt ist, seinen Mitarbeitern zu kündigen. Diese Verbote müssen für jeden Betrieb, gleichgültig wie klein oder groß er ist, beachtet werden. Darunter fällt etwa der Kündigungsschutz für Schwangere, für Schwerbehinderte oder auch für Mitarbeiter im Erziehungsurlaub.
Rechtsanwalt Eric Schulien, Rechtsanwaltskanzlei Eric Schulien GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Saarbrücken, zeigt in seinem praxisorientierten Vortrag auf, welche Regelungen der Arbeitgeber auch im Kleinbetrieb beachten muss, um sich rechtskonform zu verhalten.
Wann: Dienstag, 21. April 2016, 19.00 - 21.00 Uhr
Wo: Raum 1 und 2, Saalgebäude, IHK Saarland, Franz-Josef-Röder-Str.9, 66119 Saarbrücken
Anmeldung: rosemarie.kurtz(at)saarland.ihk.de oder per Fax an (06 81) 95 20 - 6 90
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 13.04.2016 - 11:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1344239
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Saarbrücken
Telefon:
Kategorie:
Bildung & Beruf
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 27 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Sonderkündigungsschutz in Kleinbetrieben
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).