InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze - Arbeitsrecht

ID: 1343587

Freiwillige Frührente gegen Abfindung ist keine Altersdiskriminierung


(IINews) - Ein Frührentenkonzept für leitende Angestellte, das diesen ermöglicht, sich freiwillig und gegen Abfindung in einem bestimmten Alter zur Ruhe zu setzen, ist keine Altersdiskriminierung. Dies entschied nach Informationen der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Bundesarbeitsgericht.
BAG, Az. 8 AZR 677/14

Hintergrundinformation:
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt auch für den Bereich des Arbeitsrechts und verbietet unter anderem eine Diskriminierung aus Altersgründen. Kommt es trotzdem zu einer nicht erlaubten Ungleichbehandlung, können Arbeitnehmer Anspruch auf hohe Entschädigungszahlungen haben. Der Fall: Ein Großunternehmen hatte ein besonderes Konzept der Frühverrentung für leitende Angestellte eingeführt. Diese hatten die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis das Arbeitsverhältnis mit 60 Jahren zu beenden - gegen eine Abfindung. Ein leitender Mitarbeiter nahm das Angebot an. Als er im Oktober 2012 aus dem Arbeitsverhältnis ausschied, erhielt er einen Kapitalbetrag von rund 123.000 Euro. Allerdings: Im November 2012 wurde ein neues Konzept eingeführt, dass die Frühverrentung erst ab 62 Jahren vorsah und an dem der Mann nun nicht mehr teilnehmen konnte. Er sah sowohl in der Befristung seines Arbeitsverhältnisses auf 60 Jahre als auch im Nichtanbieten des neuen Konzepts durch den Arbeitgeber eine Altersdiskriminierung und klagte auf Entschädigung. Das Urteil: Nach Mitteilung des D.A.S. Leistungsservice wies das Bundesarbeitsgericht die Klage ebenso ab wie die Vorinstanzen. Der Arbeitgeber habe den Kläger nicht anders behandelt als andere Personen in einer vergleichbaren Situation. Alle leitenden Führungskräfte hätten dieses Angebot erhalten. Auch unter Einbeziehung der Angestellten unter der Führungsebene als Vergleichsgruppe sei der Kläger nicht ungünstiger behandelt worden als diese. Er habe lediglich eine zusätzliche Möglichkeit bekommen, über deren Inanspruchnahme er selbst habe entscheiden können. Mit den Mitarbeitern, denen ein Ruhestand mit 62 angeboten worden sei, sei der Kläger nicht vergleichbar. Denn zu dem Zeitpunkt, als diese das neue Angebot erhielten, sei sein Arbeitsverhältnis bereits beendet gewesen. Daher habe der Arbeitgeber ihm auch keine Teilnahme am neuen Konzept anbieten müssen.




Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.03.2016, Az. 8 AZR 677/14



Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Der D.A.S. Rechtsschutz bietet mit vielfältigen Produkten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 2,8 Mrd. Euro im Jahr 2014 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Über die ERGO Group AG gehört die ERGO Versicherung zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

HARTZKOM
Laura Wolf
Anglerstr. 11
80339 München
das(at)hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de



drucken  als PDF  an Freund senden  arvato Financial Solutions fördert Flüchtlingsprojekt mit Fokus auf Spracherwerb
Der Tagesspiegel: Stegner: Regierung soll türkischen Antrag auf Strafverfolgung von Böhmermann abweisen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 12.04.2016 - 11:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1343587
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Claudia Wagner
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211 477-2980

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 26 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze - Arbeitsrecht
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.271
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 27


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.