Zahlen sprechen deutliche Sprache: Ambulant vor stationär! / Patientenversorgung - Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten bilden das Rückgrat der medizinischen Versorgung in Deutschland (FOTO)

(ots) -
Die Zahlen sind eindeutig: In der ambulanten Versorgung gibt es
über eine Milliarde Arzt-Patienten-Kontakte pro Jahr. Im Jahr 2014
hat es dort 552,7 Millionen Behandlungsfälle gegeben. Gekostet hat
das 33,4 Milliarden Euro. Auf die Krankenhäuser hingegen entfällt mit
67,9 Milliarden Euro ein mehr als doppelt so hoher Kostenanteil, bei
19,1 Millionen Behandlungsfällen.
"Der Grundsatz ambulant vor stationär gilt zwar ganz eindeutig für
die Versorgung der Patienten, spiegelt sich aber leider nicht in der
notwendigen Unterstützung durch die Politik wider", betonte Dr.
Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV). "Leider hat die Politik in der aktuellen
Gesetzgebung eher zugunsten des stationären Sektors gehandelt, statt
den Niedergelassenen den Rücken zu stärken."
Um das Gesundheitswesen fit für die Zukunft zu machen, brauche es
eine gute Zusammenarbeit von Niedergelassenen und Krankenhäusern. Der
KBV-Chef betont: "Ideen dazu gibt es bereits. Die wollen wir mit
unserem Programm KBV 2020 weiter vorantreiben."
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 165.000 an
der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und
Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17
Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische
Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland
sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen
und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise
zur Honorierung der niedergelassenen Ärzte und zum Leistungsspektrum
der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als
Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des
öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im Internet unter:
www.kbv.de.
Aktuelle Informationen der KBV erhalten Sie auch in unserem
wöchentlichen Newsletter PraxisNachrichten unter
www.kbv.de/praxisnachrichten sowie über die App KBV2GO! unter
www.kbv.de/kbv2go. Beide Angebote sind kostenlos.
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Datum: 12.04.2016 - 10:01 Uhr
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