InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Deutscher Ethikrat empfiehlt gesetzliche Regelung der Spende und Adoptionüberzähliger Embryonen

ID: 1336610


(ots) - In seiner heute veröffentlichten Stellungnahme legt
der Deutsche Ethikrat Empfehlungen zur gesetzlichen Regelung der
Embryospende, Embryoadoption und Übernahme elterlicher Verantwortung
vor.

Spätestens seit 2013 wird auch in Deutschland die Weitergabe
sogenannter überzähliger Embryonen zur Austragung und dauerhaften
Übernahme elterlicher Verantwortung durch Dritte praktiziert. Damit
sind grundlegende Fragen der Lebens- und Entwicklungschancen von
Kindern, elterlicher Verantwortung und familiärer Beziehungen
verbunden. Der Deutsche Ethikrat hält es für ethisch geboten, die
Rahmenbedingungen für die Embryospende/Embryoadoption gesetzlich
festzulegen.

Fortpflanzung, verstanden als das Zeugen und Aufziehen von
Kindern, ist ein hochrangiges individuelles und soziales Gut.
Fortpflanzungsfreiheit hat vor diesem Hintergrund eine hohe ethische
Bedeutung. Sie wird allerdings begrenzt durch die damit verbundene
Verantwortungsbeziehung zwischen Partnern sowie Eltern und Kind. Die
elterliche Verantwortung beginnt bereits bevor das Kind gezeugt wird.

Mit einer Embryospende/Embryoadoption können vielfältige Konflikte
verbunden sein: etwa durch die Vervielfältigung von Elternrollen,
durch unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie das Kind aufwachsen
soll, oder durch das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung,
das von großer Bedeutung für die Identitätsentwicklung des Kindes
sein kann.

Das Kindeswohl ist wesentliche normative Maßgabe für die
Ausgestaltung der Embryospende/Embryoadoption. Vor diesem Hintergrund
empfiehlt der Deutsche Ethikrat:

Die Abgabe und Übernahme der Elternrechte und -pflichten sollten
gesetzlich klar und jeweils dauerhaft geregelt werden. Willigen beide
Spenderelternteile ein, einen Embryo für den Transfer auf eine andere
Frau freizugeben, damit das Empfängerpaar die elterliche




Verantwortung auf Dauer übernehmen kann, sollte umgekehrt das
Spenderpaar im Falle des Embryotransfers auch keine Elternrechte und
-pflichten mehr haben. Entsprechend sollte dem Empfängerpaar mit dem
Zeitpunkt des Embryotransfers die rechtliche Elternschaft übertragen
werden.

Es sollten nur überzählige Embryonen gespendet werden dürfen, das
heißt solche Embryonen, die für die fortpflanzungsmedizinische
Behandlung des Paares, für das sie erzeugt wurden, endgültig nicht
mehr verwendet werden können.

Angesichts der besonderen Herausforderungen für alle Beteiligten
sollten Aufklärung und Beratung sowohl bei den Spender- als auch bei
den Wunsch- bzw. Empfängereltern medizinische, rechtliche und
psychosoziale Aspekte der Embryospende und Embryoadoption umfassen.
Dabei ist das Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung zu
berücksichtigen.

Es sollte eine zentrale Einrichtung damit betraut werden, die
Zuordnung von Spender- und Wunscheltern nach ausgewiesenen Kriterien
vorzunehmen und zu dokumentieren. Die Kriterien sind am Wohl des
Kindes auszurichten. Die Einrichtung sollte ebenfalls die Zahl der
freigegebenen Embryonen, die Zahl der Embryotransfers und der
transferierten Embryonen sowie die Zahl der Schwangerschaften und
Geburten dokumentieren.

Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung ist zu
gewährleisten. Dazu schlägt der Deutsche Ethikrat die Einrichtung
einer zentralen Dokumentationsstelle vor, bei der jeder ab Vollendung
des 16. Lebensjahres das Recht hat Auskunft zu erhalten, ob und
welche Informationen zu seiner genetischen Herkunft vorhanden sind.

Die Spende von Embryonen kann zumindest einigen überzähligen
Embryonen Lebenschancen eröffnen; zugleich kann sie den Kinderwunsch
von Personen erfüllen, die keine eigenen Kinder zeugen können oder
wollen. Je höher man den moralischen Status des Embryos in vitro
ansetzt, desto wichtiger ist es, die Entstehung überzähliger
Embryonen zu vermeiden. Gleichzeitig gibt es gute Gründe, den
überzähligen Embryonen, die dennoch im Rahmen der
Reproduktionsmedizin entstanden sind, eine vorhandene
Lebensperspektive nicht zu verwehren.

Der Ethikrat empfiehlt in diesem Zusammenhang, die Auslegung der
für die Praxis der Fortpflanzungsmedizin und die Entstehung
überzähliger Embryonen bedeutsamen sogenannten Dreierregel des
Embryonenschutzgesetzes gesetzlich klarzustellen. 14 Mitglieder des
Deutschen Ethikrates empfehlen eine Klarstellung im Sinne einer
strikten Auslegung, 12 Ratsmitglieder im Sinne einer erweiterten
Auslegung.

Der vollständige Text der Stellungnahme findet sich unter
http://ots.de/XQP6Z.



Pressekontakt:
Ulrike Florian
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Deutscher Ethikrat
Jägerstraße 22/23
D-10117 Berlin

Tel: +49 (0)30/20370-246
Fax: +49 (0)30/20370-252
E-Mail: florian(at)ethikrat.org
URL: http://www.ethikrat.org


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Welt-Tuberkulose-Tag: 
Nur zwei Prozent der TB-Patienten mit resistenter Form erhalten bestmögliche Therapie
Für jede Haut die ganz persönliche Creme
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 22.03.2016 - 12:38 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1336610
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Berlin


Telefon:

Kategorie:

Gesundheit & Medizin


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 29 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Deutscher Ethikrat empfiehlt gesetzliche Regelung der Spende und Adoptionüberzähliger Embryonen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutscher Ethikrat (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Öffentliche Tagung: Wie kann Solidarität gelingen? ...

Gesellschaftliche Polarisierung, soziale Ungleichheiten und globale Krisen stellen den gesellschaftlichen Zusammenhalt auf die Probe. Wie kann Solidarität dennoch gelingen? Das thematisiert der Deutsche Ethikrat auf seiner Jahrestagung am 18. Juni i ...

Alle Meldungen von Deutscher Ethikrat



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.269
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 35


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.