Rheinische Post: Reform des Jagdgesetzes sieht keinen Leistungsnachweis beim Schießen vor
(ots) - Wer an einer Treibjagd teilnehmen will, muss
künftig nachweisen, dass er das Schießen vorher auf einem Übungsstand
geprobt hat. Dabei ist jedoch unerheblich, wie gut der Jäger das Ziel
getroffen hat oder ob er sogar nur daneben schoss. So sieht es eine
Reform des Jagdgesetzes vor, die das Bundeslandwirtschaftsministerium
plant. Nach Informationen der in Düsseldorf erscheinenden
"Rheinischen Post" (Mittwochausgabe) will Ressortchef Christian
Schmidt (CSU) mit der Novelle erstmals bundeseinheitliche Standards
für Schießnachweise bei sogenannten Gesellschaftsjagden einführen.
Bisher gelten in jedem Bundesland andere Regelungen. Die künftigen
Nachweise dürfen dem Gesetzentwurf zufolge nicht älter als ein Jahr
sein. Sie sollen dafür sorgen, dass die Schießleistung der Jäger
verbessert wird, damit die Sicherheit bei Jagden mit vielen
Teilnehmern steigt und Leiden bei nur angeschossenem Wild vermieden
wird. Ein Nachweis, wie gut der Jäger schießen kann, ist aber auch
künftig nicht erforderlich. Harald Ebner, Obmann der Grünen im
Agrarausschuss des Bundestages, sieht daher im Entwurf erhebliche
Mängel. Der reine Schießnachweis sage "rein gar nichts über die
Treffsicherheit aus", kritisiert Ebner und fordert einen jährlichen
Übungsnachweis samt Mindesttrefferquote für jede Form der Jagd. Nur
so könne Tierleid verringert werden.
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Datum: 16.03.2016 - 04:00 Uhr
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