Abschlussbericht zu klinischen Studien in der DDR: Keine systematischen Verstöße nachzuweisen
(ots) -
Die zwischen 1961 und 1990 von westlichen Pharmafirmen
beauftragten klinischen Studien in der DDR entsprachen den damals
gültigen Standards. Systematische Verstöße können nicht nachgewiesen
werden. Das sind wichtige Ergebnisse des Abschlussberichts, den ein
unabhängiges Forscherteam der Charité heute in Berlin vorgestellt
hat. Zweieinhalb Jahre lang hatten die Wissenschaftler unter Leitung
des Medizinethikers Prof. Dr. Volker Hess die damaligen Studien
hinter dem "Eisernen Vorhang" untersucht. Anlass war der vielfach
geäußerte Verdacht ethischer und rechtlicher Verstöße.
"Es ist gut, dass die Forscher endlich Licht ins Dunkel gebracht
haben", sagt Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender
BPI-Hauptgeschäftsführer. "Die intensive historische Aufarbeitung
erlaubt nun ein differenziertes Bild auf die von westlichen Firmen
beauftragten klinischen Studien in der DDR. Diese waren in den
meisten Fällen Teil von größeren, multinational und multizentrisch
durchgeführten Studien in West und Ost und liefen, das zeigen die
Untersuchungen, nach den jeweils geltenden Regeln ab. Die damaligen
Standards bei der Durchführung klinischer Studien muss man aber immer
im jeweiligen historischen Kontext betrachten, sie sind mit den
heutigen, national und international kontinuierlich
weiterentwickelten nicht zu vergleichen", erklärt Gerbsch. "Klinische
Studien sind und bleiben zwingende Voraussetzung für die Entwicklung
und Zulassung eines Arzneimittels."
Im Rahmen ihres Forschungsprojekts hatten die Wissenschaftler 321
von geschätzten 900 klinischen Studien in der DDR genauer unter die
Lupe genommen. Insgesamt wurden zwischen 1961 und 1990 Aufträge von
75 Firmen aus 16 westlichen Ländern nachgewiesen. Nach Angaben der
Charité Berlin "stellten die DDR-Behörden westlichen Unternehmen das
Gesundheitssystem ihres Staates als Forschungseinrichtung zur
Verfügung, um knappe Devisen für die eigene überschuldete
Planwirtschaft zu erwirtschaften." Dass die Studien in der DDR
besonders "billig zu haben" gewesen wären, werde der komplexen
Sachlage jedoch nicht gerecht. Nicht das geringe Honorar sondern der
"beträchtliche Zeit- und Effizienzgewinn" sei ausschlaggebend
gewesen, so schreibt das CharitéCentrum für Human- und
Gesundheitswissenschaften in einer Pressemeldung.
Das Forschungsprojekt wurde wesentlich vom Bundesbeauftragten der
Bundesregierung für die Neuen Länder und der Bundesstiftung zur
Aufarbeitung der SED-Diktatur finanziert. An der Finanzierung
beteiligt waren die Bundesärztekammer, die Landesärztekammern von
sieben Bundesländern, der Verband forschender Arzneimittelhersteller
(vfa) und der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI).
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI)
vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf
nationaler und internationaler Ebene. Über 240 Unternehmen mit ca.
73.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen
Pressekontakt:
Andreas Aumann,
Tel. 030/27909-123,
aaumann(at)bpi.de
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Datum: 15.03.2016 - 14:07 Uhr
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