EU-Tabakprodukt-Richtlinie: Schockbilder in Polen erst ab 2017 /
DZV: "Tabakerzeugnisgesetz jetzt im Bundesrat stoppen - Wettbewerbsneutralität herstellen"
(ots) - Der Ministerrat der Republik Polen hat in dieser
Woche den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Tabakprodukt-Richtlinie
beschlossen und dem Sejm zur Verabschiedung übersandt. Danach dürfen
in Polen noch bis zum 28. Februar 2017 Zigarettenschachteln ohne
Schockbilder hergestellt werden. In Deutschland müssen schon ab dem
20. Mai 2016 Zigaretten und Feinschnitterzeugnisse mit großflächigen
Schockbildern auf der Verpackung hergestellt werden. Damit werden die
deutschen Werksstandorte gravierend im europäischen Binnenmarkt
benachteiligt.
"Das von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag verabschiedete
Tabakerzeugnisgesetz muss jetzt im Bundesrat gestoppt werden. Es kann
nicht sein, dass den deutschen Herstellern eine Fristverlängerung
verweigert wird, während den Herstellern in Nachbarländern
ausreichend lange Umstellungsfristen gewährt werden", erklärte
DZV-Geschäftsführer Jan Mücke heute in Berlin. "Wir haben immer
wieder darauf hingewiesen, dass die vorgesehene
Produktionsumstellungsfrist nicht für alle Unternehmen in der Kürze
der Zeit technisch umsetzbar ist. Insbesondere für den Mittelstand
stellt die Nichtgewährung einer ausreichenden Übergangsfrist eine
existenzielle Bedrohung dar. Deshalb muss der Bundesrat jetzt
Wettbewerbsneutralität herstellen und für eine Anpassung des Gesetzes
im Vermittlungsausschuss Sorge tragen."
Erst kürzlich hatte sich der Bundesrat für eine Fristverlängerung
stark gemacht und insbesondere im Interesse der mittelständischen
Tabakunternehmen Änderungen am Gesetzentwurf verlangt.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) hatte
bestritten, dass in anderen EU-Mitgliedsstaaten Fristverlängerungen
gewährt werden. Der Gesetzentwurf der polnischen Regierung kann auf
folgender Webseite nachgelesen werden:
http://ots.de/hXCYp
Die deutsche Übersetzung des Artikels 8 des Gesetzentwurfes
lautet:
"Art. 8. Tabakerzeugnisse, welche vor dem 28. Februar 2017
hergestellt oder in den Verkehr gebracht sowie gemäß den bisherigen
Vorschriften gekennzeichnet wurden, E-Zigaretten oder
Ersatzbehältnisse, welche vor dem 20. November 2016 hergestellt oder
in den Verkehr gebracht wurden, Kräutererzeugnisse zum Rauchen,
welche vor dem 20. Mai 2016 hergestellt oder in den Verkehr gebracht
wurden, welche die Anforderungen des im Art. 1 geänderten Gesetzes,
im Tenor des vorliegenden Gesetzes, nicht erfüllen, dürfen bis zum
20. Mai 2017 in den Verkehr gebracht werden."
Der Deutsche Zigarettenverband DZV hatte bis zuletzt um eine
Fristverlängerung um ein Jahr im Interesse der deutschen
Werksstandorte gekämpft. Ein Gutachten des Instituts für Drucktechnik
der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK
Leipzig) hatte wissenschaftlich nachgewiesen, dass die
Produktionsumstellung innerhalb weniger Wochen bis zum 20. Mai 2016
technisch nicht für alle Hersteller möglich ist. Die
Regierungskoalition hatte eine Fristverlängerung im Deutschen
Bundestag Ende Februar abgelehnt.
Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) vertritt die
Zigarettenindustrie in Deutschland und ist zentraler Ansprechpartner
für Politik, Wirtschaft, Medien und Gesellschaft in allen Fragen rund
um die Themen Rauchen und Zigaretten. Der DZV ist auch
Interessenvertreter der rund 20 Millionen Konsumenten von
Tabakprodukten in Deutschland. Unter dem Leitmotiv "Genuss braucht
Verantwortung" engagiert sich der DZV für ein respektvolles
Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern.
Pressekontakt:
Deutscher Zigarettenverband (DZV)
Jan Mücke
Geschäftsführer
Unter den Linden 42
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Datum: 10.03.2016 - 10:00 Uhr
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