Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur NPD
(ots) - Verbietet die NPD! Weg mit diesem Schandfleck
der Parteienlandschaft! So zu denken, ist verständlich: Gerade in
einer Zeit, in der unter dem Eindruck der enormen Flüchtlingszahlen
Ausländerfeindlichkeit zunimmt und die Zahl rechtsextremer
Gewalttaten in die Höhe schnellt, scheint es sinnvoll zu sein, ein
Exempel zu statuieren und deutlich zu machen, dass Justiz und Staat
auf dem rechten Auge eben doch nicht blind sind, wie ihnen oft
vorgeworfen wird.
Aber der erste Impuls und Gedanke muss nicht der richtige sein.
Ein Verbot der NPD ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Länder
schlüssig beweisen können, dass die rechtsextreme Partei wirklich zur
Gewalt aufruft und damit eindeutig gegen das Grundgesetz verstößt.
Und die Belastungszeugen dürfen keine in die Partei eingeschleusten
V-Leute sein. Deren zwielichtige Rolle ließ 2003 den ersten Anlauf
zu einem Verbot zur Farce werden und beschädigte das Ansehen des
Verfassungsschutzes.
In jedem Fall birgt ein Verbot der NPD Risiken. Zum einen würde
eine Partei aufgewertet, die in Deutschland kaum noch eine Rolle
spielt. Sie verliert Mitglieder, zerfleischt sich in Machtkämpfen,
ist für Rechtsextreme selbst kaum noch attraktiv und macht sich im
politischen Alltag lächerlich. Vertreten ist die NPD nur noch im
Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, und darin fällt sie hauptsächlich
dadurch auf, dass sie die Ordnung stört und so oft zurechtgewiesen
wird wie keine andere Partei sonst. Die NPD ist ein politischer
Zwerg, wäre aber gern ein Riese.
Hinzu kommt: Verbietet das Bundesverfassungsgericht sie,
verschwinden damit nicht ihre Mitglieder und der braune Sumpf in
Deutschland. Längst gibt es Querverbindungen zu anderen
rechtsextremen Gruppierungen wie dem »III. Weg« und auch zur
Alternative für Deutschland (AfD). Bei »Pegida«-Kundgebungen laufen
NPD-Mitglieder mit. Durch ein Verbot bekäme die NPD unverdient eine
Art Märtyrerstatus. Eine weitgehend unbedeutende Splittergruppe würde
aufgewertet, und es besteht die Gefahr, dass deren Mitglieder sich
radikalisieren und in dem bereits bestehenden Netzwerk von
Bewegungen, »Kameradschaften« und Parteien noch aggressiver gegen
unsere demokratische Grundordnung agitieren.
Justizminister Heiko Maas hat recht, wenn er sagt, das
Verfassungsgericht könne »uns die Aufgabe des Kampfes gegen rechts
nicht abnehmen - egal wie das Verfahren ausgeht«. Der Kampf gegen
Rassisten, die Ausländer als »Ungeziefer« bezeichnen, von »Blut und
Boden« faseln oder auf Plakaten, die die Logos der demokratischen
Parteien zeigen, »Weg mit der Scheiße!« fordern, ist nicht vorrangig
eine Frage von Verboten oder von mehr Geld für Aussteigerprogramme.
Es ist eine dauerhafte Herausforderung an die Zivilgesellschaft, ein
bleibender Appell an die Wachsamkeit der Bürger.
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Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
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Datum: 01.03.2016 - 21:05 Uhr
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