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Neue Westfälische (Bielefeld): Glyphosat im Bier
Mit der Gesundheit spielt man nicht
Dirk-ulrich Brüggemann

ID: 1326010


(ots) - Das Reinheitsgebot hat der bayerische Herzog
Wilhelm IV. am Georgitag 1516 in Ingolstadt nicht umsonst erlassen.
Im Originalwortlaut heißt es: "Ganz besonders wollen wir, dass
forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu
keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser
verwendet und gebraucht werden sollen. Wer diese unsere Anordnung
wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner
Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Fass Bier, so oft es vorkommt,
unnachsichtlich weggenommen werden." Damit ist eigentlich alles
gesagt. Andere Stoffe gehören nicht ins Bier, auch wenn unsere
niederländischen, belgischen und britischen Nachbarn oft das
Reinheitsgebot nicht akzeptieren wollen und den deutschen Biertrinker
dann mitleidig an der Theke belächeln. Natürlich gibt es auch leckere
Biersorten, die nicht unbedingt nach dem Reinheitsgebot gebraut sind.
Englische Bitterbiere, das bernsteinfarbene belgische Ale oder das
flämische Oud Bruin, das niederländische Brand oder Hertog Jan sind
Sorten, die auch nicht zu verachten sind. Aber Glyphosat im Bier?
Auch wenn die Brauereien in Deutschland allerorts versichern, dass
die zulässigen Rückstandshöchstwerte nie überschritten worden sind:
Ein Geschmäckle bleibt immer. Da hilft es auch nicht, darauf zu
verweisen, dass die Braugerste aus Frankreich, Dänemark und
Großbritannien importiert wird. Wenn sich die heimischen Brauereien
auf das Reinheitsgebot berufen, dann sind sie auch zu
hundertprozentiger Kontrolle verpflichtet. Und der Deutsche
Bauernverband meldet sich zu Wort und betont, dass
Vorerntebehandlungen von Braugerste hierzulande verboten sind. Um
sicherzugehen, muss also kontrolliert werden. Wenn auch nur der
geringste Verdacht besteht, ein Mittel könnte krebserregend sein,
muss auf dessen Einsatz verzichtet werden, denn mit der Gesundheit




spielt man nicht. Auch wenn sich der Deutsche Bundestag für eine
baldige Neuzulassung des Pflanzengifts Glyphosat ausgesprochen hat,
kann er diese Entscheidung über den zukünftigen Einsatz des Pestizids
immer noch revidieren. Und wenn der Bundestag dies nicht tut, dann
muss die EU-Kommission handeln, wenn sie über eine neue Genehmigung
des Unkrautvernichters zu entscheiden hat.



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Telefon: 0521 555 271
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Datum: 25.02.2016 - 21:00 Uhr
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