Neue Westfälische (Bielefeld): Hartz-IV-Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Der Spagat misslingt
Martin Fröhlich
(ots) - Der Europäische Gerichtshof hat eine deutsche
Verwaltungspraxis bestätigt. Deutschland muss arbeitslosen
EU-Ausländern während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts keine
Sozialleistungen nach Hartz IV zahlen. Gedacht ist dieser Ausschluss
zum Schutz der sozialen Systeme. Er soll Sozialtourismus vermeiden.
Das Gericht hält das nicht für falsch. Vertreter von
Wohlfahrtsverbänden kritisieren das Urteil. Es entspreche nicht den
EU-Prinzipien der Freizügigkeit. Wenn EU-Bürger sich in anderen
EU-Staaten aufhalten dürfen, sollten sie dort die gleichen Ansprüche
wie Einheimische haben. Liegt der Gerichtshof also falsch? Gemessen
an den Idealen der EU-Visionäre von einst vielleicht. Gemessen am
Zustand der EU von heute auf keinen Fall. Eine gemeinsame Währung und
grenzenloser Handel im Binnenraum sind zwar Schritte zu einem Europa,
doch der Kontinent ist so weit von Einigkeit entfernt wie lange
nicht. Der Spagat zwischen nationaler Souveränität und europäischer
Gemeinsamkeit misslingt zunehmend. Natürlich muss ein Staat, der mit
seinem Haushalt den Schuldenkriterien der EU entsprechen muss, auf
seine Ausgaben schauen. Und Sozialtourismus käme auch die
Herkunftsländer teuer zu stehen, denn ihnen würden die Menschen
davonlaufen. Gleiches Recht für alle EU-Bürger in allen Ländern gäbe
es nur, wenn Europa die nationalstaatliche Selbstverwaltung aufgäbe
und von Brüssel aus regiert würde. Mit einem Haushalt über alle
Grenzen hinweg. Nur würde der wegen endloser Streitereien nie
verabschiedet.
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Datum: 25.02.2016 - 21:05 Uhr
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