Mitteldeutsche Zeitung: zu Bundestrojaner
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(ots) - Darum nun der Angriff auf Grundrechte durch den
geplanten Einsatz eines neuen Bundestrojaners. Den alten hatten
Verfassungsrichter 2008 für nichtig erklärt. Doch hatten sie nur die
Totalausforschung des Computers schärfsten Regeln unterworfen, nicht
das Abhören und Mitlesen der vom Computer aus stattfindenden
Kommunikation. Zwar ist erwiesen, dass die Beschränkung auf
Kommunikationsvorgänge unmöglich ist. Doch ist der Trojaner
beschlossene Sache. Für den Bundesinnenminister gilt: Angriff ist die
beste Verteidigung der Grundrechte.
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Hartmut Augustin
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Datum: 22.02.2016 - 18:44 Uhr
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