Winkelmeier-Becker/Heil: Bargeldobergrenze droht Verbraucherrechte zu beschneiden
(ots) - Bargeldobergrenze darf keinesfalls Einstieg in
Abschaffung des Bargelds werden
Im Deutschen Bundestag wird aktuell über den Vorschlag für eine
Bargeldobergrenze diskutiert. Barzahlungen sollen hiernach in der EU
auf 5.000 EUR begrenzt werden. Hierzu erklären die rechts- und
verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Elisabeth Winkelmeier-Becker und die Verbraucherschutzbeauftragte
Mechthild Heil:
"Geldwäsche ist ein schwerwiegendes Problem und begünstigt
Kriminalität aller Art und auch die Finanzierung von Terrorgruppen.
Daher ist es wichtig, diese kriminellen Machenschaften zu
unterbinden. Am Ende darf aber nicht der "gläserne Verbraucher"
stehen. Jede gesetzliche Einschränkung von Bargeldzahlung trifft die
Verbraucher. Daher gilt es immer abzuwägen, ob eine Einschränkung der
Freiheit die Sicherheit deutlich erhöht.
Wenn der Zahlungsverkehr fast nur noch elektronisch über eine Bank
oder einen Bezahldienst abgewickelt werden kann, haben diese
Dienstleister Daten, die die Erstellung umfassender Datenprofile der
Verbraucher erlauben. Bargeld hingegen ist schon "gelebter
Verbraucher-Datenschutz". Eine Abschaffung des Bargelds, wie zuweilen
gefordert, steht für uns nicht zur Debatte.
Zudem sorgt der Zahlungsverkehr mit Bargeld für mehr Transparenz
in der Haushaltskasse, als etwa Kartenzahlung. Dies trägt dazu bei,
die Verbraucher vor unbedachten Ausgaben und damit dem Einstieg in
die Schuldenfalle zu schützen."
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Datum: 17.02.2016 - 14:16 Uhr
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