Rheinische Post: Kommentar: Fehlurteil zum Fliegen
(ots) - Für Geschäftsleute und Urlauber ist es ein
großes Ärgernis: Sie haben die Bestellung eines Flugtickets kaum
abgeschickt, da bucht die Airline den Preis schon vom Konto ab - in
voller Höhe und auch dann, wenn der Flug erst in sechs Monaten geht.
Seit gestern hat diese Praxis höchstrichterlichen Segen. Sie
benachteilige Passagiere nicht unangemessen, entschieden die Richter.
Damit offenbaren die Juristen große Ahnungslosigkeit in ökonomischen
Fragen. So wischten sie das Argument der klagenden
Verbraucherzentrale vom Tisch, wonach die Sofortabbuchung einseitig
dem Passagier das Insolvenzrisiko aufbürde. Die Richter meinen, bei
Fluggesellschaften sei das Insolvenzrisiko gering. Wie naiv ist das?
Die Geschichte lehrt anderes, und auch heute fliegt so manche Airline
nur knapp an der Pleite vorbei. Ebenso wenig sticht das Argument,
Fluggesellschaften hätten ach so hohe Vorlaufkosten bei Personal und
Kerosin. Ein Bauer bekommt sein Geld ja auch nicht bei der
Getreide-Saat, sondern erst, wenn er sein Korn abliefert. Der BGH hat
ein verbraucherfeindliches Fehlurteil gefällt.
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Datum: 16.02.2016 - 20:15 Uhr
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