Rheinische Post: Kommentar: Die EZB darf nicht einfach alles dürfen
(ots) - Eine Währungsunion ist eine
Haftungsgemeinschaft, gestand der Vertreter der Europäischen
Zentralbank gestern in Karlsruhe freimütig ein. Genau das aber
prangerten auf der anderen Seite die Kläger im Verfahren vor dem
Verfassungsgericht über umstrittene Staatsanleihenkäufe an: Dass
nämlich die EZB, ohne dafür ein Mandat durch EU-Verträge oder
Grundgesetz zu haben, aus der Währungsunion in geradezu "dreister
Weise" eine Haftungsgemeinschaft gemacht habe. Wenn Kläger und
Verteidiger dieselbe Erkenntnis für sich nutzen, macht das nur allzu
deutlich, worüber in Karlsruhe eigentlich verhandelt wird: Es ist die
gesamte komplizierte, umstrittene Konstruktion der Euro-Zone
überhaupt. Wer entscheidet über Haftungsgrenzen und damit das Geld
der Steuerzahler? Ist es der Rat der EZB oder sind es die Parlamente?
Mit der Gründung der Währungsunion waren die Würfel schon gefallen:
In der Krise ist es eben doch der EZB-Rat, der entscheidet. Seine
Politik hat 2012 den Euro vorerst gerettet. Auch Karlsruhe wird dies
nur im Nachhinein zur Kenntnis nehmen können. In seinem Urteil im
Sommer täte es trotzdem gut daran, Bedingungen zu formulieren, um die
parlamentarische Kontrolle über die EZB-Politik zu stärken.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 16.02.2016 - 20:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1321727
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Düsseldorf
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 36 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Rheinische Post: Kommentar: Die EZB darf nicht einfach alles dürfen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).