BPI zum AMNOG: Versorgungsalltag der Patienten in den Blick nehmen
(ots) - "Dass wir uns mit einer gesetzlichen
Krankenversicherung nicht nur über die Kosten von Arzneimitteln
Gedanken machen, sondern auch über deren Nutzen im Therapiealltag,
ist der richtige Weg für eine zukunftsfähige und gute
Patientenversorgung", so Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischer
Industrie (BPI e.V.). Der BPI reagierte damit auf den heute von der
DAK Gesundheit vorgestellten AMNOG-Report 2016. "Um strukturelle
Verbesserungen im AMNOG bei der Definition und Bewertung des
Zusatznutzens sollte weiterhin mit den an der Gesundheitsversorgung
Beteiligten gearbeitet werden", so Gerbsch.
"Erneut hat sich bestätigt: Es ist höchste Zeit für eine kritische
Analyse der frühen Nutzenbewertung", so Dr. Norbert Gerbsch.
Allerdings sei es zu pauschal, den 71 von insgesamt 165
Arzneimitteln, die bis Februar dieses Jahres im AMNOG-Verfahren
gescheitert sind, den Zusatznutzen komplett abzusprechen. Gerbsch:
"Zu häufig gehen im AMNOG-Verfahren die getroffenen Bewertungen am
Patientenalltag vorbei." Der DAK-Report bestätige einmal mehr, dass
Faktoren wie etwa die Darreichungsform bei der Bewertung des
Zusatznutzens oft keine entscheidende Rolle spielen. "Eine Bewertung,
die beispielsweise nicht angemessen berücksichtigt, dass ein neuer
Wirkstoff eine Umstellung der Therapie von Spritzen auf Tabletten
ermöglicht, geht am Alltag der Menschen vorbei. Gerade die vom
DAK-Report beklagte Verordnungsentwicklung von Arzneimitteln, die im
AMNOG ´ohne Zusatznutzen` bewertet wurden, zeigt doch, dass diese im
Therapiealltag eine Rolle haben. Hier liegt ein wichtiger
Reformansatz des AMNOG. Diese Faktoren werden übrigens nicht nur im
AMNOG ignoriert, sondern auch bei der Weiterentwicklung bewährter
Wirkstoffe", so Gerbsch.
Der BPI hatte bereits im vergangenen Jahr das AMNOG auf den
Prüfstand gestellt. Das im Auftrag des BPI erarbeitete Gutachten der
Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Dieter Cassel und Prof. Dr. Volker
Ulrich, stellte fest, dass selbst Arzneimittel, die eine positive
Bewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss erhalten haben, nicht
in dem Maße bei Patientinnen und Patienten ankommen, wie es nach dem
aktuellen Wissensstand vonnöten wäre. Insbesondere die Verunsicherung
der Ärzte, wann eine Verordnung dieser wirksamen und besseren
Arzneimittel für sie erlaubt ist, würde den Fortschritt in der
Therapie ausbremsen. Der BPI fordert daher eine Klarstellung, damit
Ärzte wissen, dass ein Arzneimittel, dessen Erstattungsbetrag
verhandelt wurde, wirtschaftlich ist und sie nicht mit Regress
bedroht werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass
therapeutische Verbesserungen bei den Patientinnen und Patienten auch
tatsächlich ankommen.
Das AMNOG-Gutachten ist auch als gebundene Ausgabe bei der BPI
Pressestelle anzufordern.
Ihr Ansprechpartner:
Julia Richter, Tel. 030/27909-131, jrichter(at)bpi.de
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Datum: 16.02.2016 - 15:37 Uhr
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