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Kölner Stadt-Anzeiger: Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing verteidigt katholische Bischöfe gegen Vorwurf des Pharisäertums

ID: 1320621


(ots) - Der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing hat die
kirchliche Ablehnung eines wiederverheirateten Geschiedenen als
Bewerber für das Rektorenamt der Katholischen Hochschule NRW (KatHO)
als "zweifellos legitim" verteidigt. Es gehe hier "um eine
herausgehobene Position im kirchlichen Dienst", schreibt Thüsing in
einem Beitrag für den "Kölner Stadt-Anzeiger" (Montag-Ausgabe). Zur
Eignungs- und Befähigungsprüfung eines Kandidaten durch den
Dienstgeber - hier die fünf NRW-Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster
und Paderborn als Gesellschaft der KatHO - der "ein Blick darauf, ob
das Lebenszeugnis des Bewerbers sich an den Erwartungen der Kirche
orientiert". Dies entspreche nicht nur dem 2015 novellierten
kirchlichen Arbeitsrecht, sondern auch dem grundgesetzlich
geschützten Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. Thüsing war an der
vor einem Jahr in Kraft gesetzten liberalisierten "Grundordnung des
kirchlichen Dienstes" beteiligt. Unter anderem soll sie die mehr als
700000 Beschäftigten der katholischen Kirche in Deutschland besser
gegen arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Schließung einer
eingetragenen homosexuellen Partnerschaft oder einer zweiten zivilen
Ehe schützen. Der amtierende Rektor der KatHO, Peter Berker, hatte
den NRW-Bistümern mit Blick auf deren mehrheitliches Veto gegen den
geschiedenen und wiederverheirateten Bewerber um seine Nachfolge
"Pharisäertum" und einen unrechtmäßigen Eingriff in die Freiheit der
Wissenschaft bzw. die Hochschulselbstverwaltung vorgeworfen. Thüsing
wies dies zurück. "Dass die Kirche bei der Besetzung ihrer
Spitzenpositionen auf eine Nähe zu ihrer Lehre achtet, dient ihrer
Glaubwürdigkeit." Mit Pharisäertum, so Thüsing weiter, habe das
nichts zu tun.



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Datum: 14.02.2016 - 18:59 Uhr
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