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Sterbegeldversicherung – was gibt es zu beachten?

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Der Verlust eines geliebten Menschen ist schwer. Vor allem, wenn der Partner aus der Welt scheidet, bricht für die Hinterbliebenen eine Welt zusammen. Man ist wie gelähmt und nicht fähig, sich den Herausforderungen zu stellen, die auf den Hinterbliebenen zukommen. Diese Herausforderungen sind nicht zuletzt finanzieller Natur. Eine würdevolle Bestattung hat ihren Preis. Es ist daher ratsam, bereits im Vorfeld eine Sterbegeldversicherung abzuschließen, um finanziell abgesichert zu sein, wenn ein Sterbefall eintritt. Doch was gilt es dabei zu beachten? Sterbegeldversicherungsexperten geben Rat.


(IINews) - Mindest- und Höchstalter, Gesundheitsprüfung

Jede Sterbegeldversicherung hat unterschiedliche Mindest- und Höchstalter. Das Mindestalter beträgt in der Regel 18 Jahre, das Höchstalter 75 Jahre, wobei einzelne Versicherungen auch bis zum Alter von 90 Jahren versichern. Je höher das Eintrittsalter, umso höher werden die Versicherungsbeiträge der Klein-Lebensversicherung. Auch die Wartezeiten und die Auszahlung der Versicherungssumme können vom Alter abhängen. Angeboten werden Policen sowohl mit als auch ohne Wartezeiten. Für einen Tarif ohne Wartezeit ist bei den Versicherungen eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Bei einem Unfalltodesschutz entfällt die Wartezeit ebenfalls, einige Versicherungen zahlen in diesem Fall bei einem Unfall die doppelte Versicherungssumme aus. Wird der Unfalltod durch eine Krankheit verursacht, kann die Summe je nach Versicherung allerdings auch gekürzt werden.

Beitragsdauer

Die Beitragsdauer definiert den Zeitraum, in dem ein Versicherungsnehmer den Beitrag der Klein-Lebensversicherung bezahlt. Je nach Anbieter kann der Versicherungsnehmer bis zum Alter von 65 oder 85 Jahren in die Versicherung einzahlen. Bei einigen Anbietern kann die Beitragsdauer auch frei gewählt werden.

Versicherungssumme und Überschüsse

Die Versicherungssumme ergibt sich logischerweise aus den jeweiligen Beiträgen. Je höher die angestrebte Summe, umso höher fallen die Beiträge aus. Vor dem Abschluss der Police sollte daher jeder genau kalkulieren, welche Kosten gedeckt werden sollen, um nicht unnötigerweise zu hohe Beiträge zu zahlen. Einen Anhaltspunkt hierfür bieten die durchschnittlichen Kosten für eine Beerdigung. Diese betragen in Deutschland 4.500 Euro. Da die eingezahlten Beiträge verzinst werden, entstehen Überschüsse. Eine Beteiligung der Überschüsse erfolgt nach § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes.

Bezugsberechtigung

Anspruch auf einen Bezug der Leistungen haben in der Regel der Versicherungsnehmer sowie die Erben. Der Versicherungsnehmer kann allerdings stets bestimmen, wer bezugsberechtigt ist. Nach einer schriftlichen Mitteilung können die Bezugsberechtigten jederzeit geändert werden. Bei der versicherten Person und dem Versicherungsnehmer muss es sich nicht um ein und dieselbe Person handeln.





Fazit

Die Konditionen der Sterbegeldversicherung sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Es gilt daher immer, die jeweiligen Policen einer individuellen Prüfung zu unterziehen, um am Ende den vollen Versicherungsschutz genießen zu können.


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Bereitgestellt von Benutzer: BillMonitor
Datum: 03.02.2016 - 08:41 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Peter Filip
Stadt:

Bad Nenndorf


Telefon: 08005337934

Kategorie:

Gesundheit & Medizin


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