Apotheken meldeten 2015 mehr als 8400 Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken
(ots) - Apotheken meldeten der Arzneimittelkommission der
Deutschen Apotheker (AMK) im Jahr 2015 mehr als 8400 Verdachtsfälle
von Arzneimittelrisiken. "Apotheken leisten durch die Meldungen an
die AMK einen bedeutsamen Beitrag für eine erhöhte
Arzneimittelsicherheit", sagte Prof. Dr. Martin Schulz, Vorsitzender
der AMK. Apotheken können Qualitätsmängel und unerwünschte Wirkungen
an die AMK melden. Dabei reicht es aus, wenn die Apotheke einen
Verdacht hat, denn alle Meldungen stellen zunächst Signale dar, denen
die AMK gemeinsam mit den Behörden und pharmazeutischen Herstellern
nachgeht. Bei Qualitätsmängeln, die vermutlich durch einen Hersteller
verursacht wurden, ist die Apotheke verpflichtet, ihre zuständige
Behörde zu benachrichtigen.
Die meisten Meldungen betrafen verschreibungspflichtige
Arzneimittel (5831 Meldungen). Es folgten Meldungen zu rezeptfreien
Medikamenten (1783 Meldungen). Etwa ein Drittel der AMK-Meldungen
(32%) entfiel in 2015 auf unerwünschte Wirkungen von Arzneimitteln,
Medizinprodukten und anderen Produktgruppen, wie zum Beispiel
Nahrungsergänzungsmitteln. Zu diesen Meldungen zählen auch
Medikationsfehler, wie zum Beispiel vermeidbare Anwendungs- oder
Dosierungsfehler. Die anderen zwei Drittel der AMK-Meldungen (68 %)
bezogen sich auf Qualitätsmängel. Dazu gehören u.a.
Verpackungsfehler, Mängel der Produkteigenschaften sowie fehlerhafte
Kennzeichnungen oder Deklarationen. Die Meldungen aus Apotheken zu
Verdachtsfällen von Arzneimittel-Manipulationen und -Fälschungen
waren im Jahr 2015 rückläufig.
Die komplette Melde- und Anfragen-Statistik 2015 ist verfügbar
unter www.arzneimittelkommission.de
Weitere Informationen unter www.abda.de
Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, Tel. 030 40004-132, presse(at)abda.de
Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin, Tel. 030 40004-134,
u.sellerberg(at)abda.de
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Datum: 02.02.2016 - 11:30 Uhr
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