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Legionellen im Trinkwasser / Vermieter hätte besser kontrollieren müssen (FOTO)

ID: 1315192


(ots) -
Wenn Trinkwasser mit Legionellen befallen ist, dann kann das für
Menschen, die damit in Kontakt kommen, zu ernsthaften
gesundheitlichen Problemen führen - zum Beispiel zu schweren
Entzündungen der Atemwege. Wegen einer solchen Erkrankung war ein
älterer Mann ins Krankenhaus gebracht worden, wo er später starb.
Seine Tochter forderte als Erbin über 20.000 Euro Schadenersatz und
Schmerzensgeld vom ehemaligen Vermieter ihres Vaters. Er habe sich
nicht ausreichend um eine Überprüfung des Trinkwassers auf
Legionellen gekümmert, weswegen die Bakterien aufgetreten seien und
der Vater überhaupt erst erkrankt. So lautete der Vorwurf im
Zivilprozess. Tatsächlich erwarten Gesetzgeber und Rechtsprechung von
den Eigentümern von Mietobjekten, dass sie auf Legionellenbefall
achten. Das gilt ausdrücklich seit der entsprechenden Änderung der
Trinkwasserverordnung im Jahr 2011, war aber auch schon zuvor im
Rahmen der Verkehrssicherungspflicht nötig. Vor Gericht stritten
Tochter und Vermieter darum, ob überhaupt eine Kausalität
(Verursachungskette zwischen Legionellenbefall des Leitungswassers
und Erkrankung des Mieters) nachzuweisen sei. Der Bundesgerichtshof
bezeichnete es im konkreten Fall als "eher fernliegend" dass der
Verstorbene sich die Krankheit an einem anderen Ort als in seiner
Wohnung zugezogen habe, zumal hier ein spezieller Erregertyp sowohl
beim Vager als auch in der Wasserversorgung seines Mietshauses
aufgetreten sei. Mit dieser höchstrichterlichen Einschätzung im
Hinblick auf Kausalität sowie die Berechtigung von Schmerzensgeld und
Schadenersatz wurde der Fall an das Berufungsgericht zurückverwiesen,
das neu entscheiden muss.

(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 161/14)



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen




Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
Email: ivonn.kappel(at)dsgv.de


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Datum: 01.02.2016 - 09:00 Uhr
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