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Jarzombek: Digitalwirtschaft braucht Rechtssicherheit

ID: 1314650


(ots) - Transatlantischer Datenverkehr muss auch bis zu
neuem Safe Harbor Abkommen möglich bleiben

Nach dem Safe Harbor-Urteil des EuGH im Oktober 2015 hat die
sogenannte Art. 29-Datenschutzgruppe der EU-Datenschutzbehörden eine
Frist bis Ende Januar gesetzt, in der sie keine
Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen und zudem prüfen will, welche
Auswirkungen das Urteil aus Ihrer Sicht auf die
Standardvertragsklauseln und "Binding Corporate Rules" hat. Hierzu
erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Digitale Agenda der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek:

"Die Verhandlungen zu einem möglichen neuen Safe Harbor Abkommen
dauern derzeit an. Sicher wird es auch nach einem hoffentlich zügigen
Abschluss eines neuen Abkommens Übergangsfristen für die Unternehmen
geben, in denen sie ihre transatlantische Datenübermittlungspraxis
dem neuen Abkommen anpassen können. Die Art. 29-Datenschutzgruppe
sollte daher ihre selbstgesetzte Frist aufheben, zumindest aber
verlängern, damit der deutschen und europäischen Digitalwirtschaft
keine Ungewissheit droht.

Zudem wurden nun Stimmen laut, die das EuGH-Urteil auch auf die
weiteren Instrumente zur transatlantischen Datenübertragung, wie z.B.
die Standardvertragsklauseln, beziehen wollen. Darin liegt eine große
Gefahr: IT-Unternehmen und insbesondere Startups in Deutschland und
Europa brauchen Rechtssicherheit für ihren transatlantischen
Datenverkehr. Auch bis zum hoffentlich zeitnahen Abschluss eines
neuen Safe Harbor Abkommens müssen daher Instrumente für diesen
Datenverkehr bestehen. Die Standardvertragsklauseln, aber auch die
sogenannten Binding Corporate Rules sind dafür geeignete Instrumente
- eine Datenübertragung auf dieser Grundlage muss auch in Zukunft
möglich sein. Europa darf nicht in die Datenisolation fallen!"





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Datum: 29.01.2016 - 10:41 Uhr
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