Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Idiotentest für Alkoholsünder
(ots) - Die unterschiedliche Regelung für Alkoholsünder
hinsichtlich des Idiotentests ist ein unhaltbarer Zustand. Es kann
nicht Sache der einzelnen Bundesländern sein, von welchem Wert an
ein betrunkener Verkehrsteilnehmer zur Medizinisch-Psychologischen
Untersuchung (MPU) antreten muss.
Hier gilt es möglichst schnell, eine einheitliche Regelung
aufzustellen. Und die sollte unbedingt bei der derzeit unteren
Grenze von 1,1 Promille liegen.
Alkohol benebelt bekanntlich die Sinne, schränkt die
Fahrtüchtigkeit ein. Und Alkohol am Steuer ist die Ursache für die
meisten Unfälle. Wer mehr Sicherheit auf den Straßen erreichen will,
muss demzufolge strengere Maßstäbe anzulegen. Ein Alkoholgehalt
von 1,1 Promille im Blut ist beileibe kein Kavaliersdelikt mehr,
sondern ein Zeichen dafür, dass hier jemand deutlich zu tief ins Glas
geschaut hat.
Nein, es soll hier nicht der in vielen Ländern geltenden
Null-Promille-Regel das Wort geredet werden. Die strafrechtlich
relevante Grenze von 0,3 Promille erlaubt zumindest das Glas Bier
oder auch ein Weinchen zum Essen.
Alles was darüber hinaus geht aber ist zuviel. Auch deshalb wäre
eine einheitliche 1,1-Promille-Grenze für den Idiotentest ein
klares Signal.
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Datum: 28.01.2016 - 21:00 Uhr
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