Mitteldeutsche Zeitung: Innenpolitik/ Sachsen-Anhalt
Massenklage: 600 Polizisten verklagen Sachsen-Anhalt
(ots) - Dem Land Sachsen-Anhalt drohen
Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe: Rund 600 jüngere
Polizeibeamte haben Klage beim Verwaltungsgericht Halle eingereicht.
Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung
(Freitagausgabe). Die Beamten fordern im Schnitt jeweils 3 900 Euro.
Hintergrund dafür ist eine geänderte Gesetzesgrundlage in der
Besoldung. Früher wurden Polizisten nach Altersstufen besoldet und
erhielten mehr Geld, je älter sie wurden. Mittlerweile geht es aber
nach Erfahrungsstufen, also unter anderem nach Dienstzeiten und
Leistungen. Rückwirkend fordern nun jüngere Beamte eine
Entschädigung, weil sie früher schlechter als ältere und damit
altersdiskriminierend besoldet worden seien, sagte Ulrich
Meyer-Bockenkamp, Präsident des Verwaltungsgerichts Halle, der
Zeitung. Über die Gewerkschaften sind die Klagen Ende 2015
eingereicht worden. Wegen der Vielzahl soll nicht in jedem Fall
einzeln entschieden werden, sondern in einem Sammelverfahren.
Allerdings können die Leistungen laut Gericht nur für drei Jahre
rückwirkend eingeklagt werden, da die Forderung danach verjährt sei.
Noch hat das Gericht keine Verhandlungstermine anberaumt. Basis der
Forderungen ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts; es hatte
entschieden, dass eine Besoldung nach Altersstufen nicht mit dem
allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar sei und somit
Altersdiskriminierung, erläutert Volker Albrecht, Sprecher des
Verwaltungsgerichts Halle. Daraus ergebe sich gegebenenfalls der
Anspruch auf Entschädigung. Die betroffenen Beamten haben ihren
Anspruch zunächst mit Widersprüchen geltend gemacht und ziehen nun
nach ablehnenden Bescheiden vor Gericht. "Das Innenministerium spielt
auf Zeit", kritisiert Uwe Petermann, Landesvorsitzender der
Gewerkschaft der Polizei (GdP). Das Land wolle berechtigte Ansprüche
hinausschieben. So könne man mit Beamten, "die sich nicht schonen",
nicht umgehen. Nach GdP-Angaben sind über die klagenden Polizisten
hinaus insgesamt 3 000 Beamte betroffen. Ihnen stehen nach Ansicht
der Gewerkschaft im Schnitt eigentlich sogar 5 500 Euro an
Nachzahlungen zu. Die Rechnung der Gewerkschaft ist höher, weil sie
für einen längeren Zeitraum - 2006 bis 2009 - Nachzahlungen fordert.
Das wären insgesamt 16,5 Millionen Euro. Bislang hätten nur 660
Polizisten eine Zahlung von 1 600 Euro für einen vom Land bestimmten
Zeitraum rückwirkend erhalten. Nach Informationen der Zeitung haben
nicht nur Polizisten, sondern auch andere Landesbeamte Widersprüche
eingelegt - insgesamt sollen es gut 6 700 entsprechende Widersprüche
sein. Das Innenministerium verwies in dem Fall auf das Finanzressort.
Laut Ministeriums-Sprecher Wolfgang Borchert hatte das
Bundesverwaltungsgericht damals zwar in der Sache den Beamten Recht
gegeben - aber auch eine Frist gesetzt, innerhalb der die Betroffenen
ihre Ansprüche geltend machen müssen. "Die Frist endete am 9.
November 2011. Alles andere, was danach an Widersprüchen eingereicht
worden ist, kam leider zu spät", sagte Borchert der Zeitung. "Das
Finanzministerium als Tarifministerium muss sich an
höchstrichterliche Entscheidungen halten", so der Sprecher. Mit Blick
auf diese Fristenregelung rechnet man im Finanzministerium auch nicht
mit Nachzahlungen in Millionenhöhe. "Das ist durchgeurteilt. Aus
unserer Sicht können die Klagen keinen Erfolg haben", so Borchert.
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Datum: 28.01.2016 - 20:00 Uhr
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