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Tillmann/Güntzler: Anlegerschutz bei Investmentfonds verbessert

ID: 1313617


(ots) - Fondsstandort Deutschland bleibt auch für
Wagniskapital attraktiv

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen
Mittwoch das sog. OGAW-V-Umsetzungsgesetz beschlossen. Dazu erklären
die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje
Tillmann und der zuständige Berichterstatter Fritz Güntzler:

"Wir verbessern damit den Schutz der privaten Anleger von
Investmentfonds. Die Vergütungssysteme der Fondsgesellschaften werden
künftig keine Anreize für das Eingehen übermäßiger Risiken mehr
enthalten und werden besser auf die langfristigen Interessen der
Anleger und das Erreichen der Anlageziele des Fonds abgestimmt. Auch
die Sanktionen bei Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften
werden verschärft.

Auch die Möglichkeiten für Wagniskapital verbessern wir: Im
Bereich der Vergabe von Gesellschafterdarlehen, wo überwiegend
institutionelle Anleger investieren, haben wir die Anlagegrenzen
erhöht. Dies wird auch den Startup-Unternehmen und den
Infrastrukturinvestitionen zugutekommen. Der deutsche Fondsstandort
bleibt attraktiv und wird auch weiterhin Kapital für die
Unternehmensfinanzierung zur Verfügung stellen können."

Hintergrund:

Der Gesetzentwurf setzt die Änderungen der sogenannten
OGAW-Richtlinie um. Unter OGAW sind Organismen für gemeinsame Anlagen
in Wertpapieren zu verstehen. Hierbei handelt es sich um detailliert
regulierte Investmentfonds, die nur in bestimmte Arten von
Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten investieren dürfen und
sich insbesondere an Privatanleger richten.



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
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Datum: 27.01.2016 - 12:30 Uhr
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