Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Kleinen Waffenschein
(ots) - Dass immer mehr Menschen auch in OWL zu den
Waffen greifen, weil sie glauben, sich dadurch besser schützen zu
können, ist nur Symptom einer viel tiefergreifenden Veränderung. Zu
dieser gehört auch die Bildung von Bürgerwehren, die zurzeit in
vielen Städten von sich reden machen. Viele Menschen vertrauen
schlichtweg nicht mehr auf das Gewaltmonopol des Staates. Sie
zweifeln an der Handlungsfähigkeit und Durchschlagskraft der Polizei,
Übergriffe auf offener Straße verhindern zu können. Und das rüttelt
an den Grundfesten der Demokratie.
Da spielt es offenbar auch keine Rolle, dass die
Straßenkriminalität in vielen Regionen laut Statistik gar nicht
zugenommen hat. Wie einschneidend dabei die Ereignisse in der
Silvesternacht in Köln waren, zeigt sie Tatsache, dass erst danach
die Zahl der Anträge auf einen Kleinen Waffenschein in die Höhe
geschossen ist. Die nur häppchenweise bekannt gewordenen Fakten, eine
vollkommen verunglückte Pressepolitik der Polizeiführung und das
Abwiegeln von NRW-Innenminister Ralf Jäger tun ein Übriges.
Noch geht es nur um vergleichsweise harmlose Waffen. Aber
vielleicht ist die aktuelle Entwicklung nur ein erster Schritt hin zu
Verhältnissen, wie wir sie in Deutschland bislang nicht für möglich
gehalten haben.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 22.01.2016 - 20:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1312074
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Bielefeld
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 47 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Kleinen Waffenschein
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westfalen-Blatt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).