Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung: Jetzt für den Sommer 2016 beantragen

(PresseBox) - Auszubildende, die regulär ihre Lehre zwischen dem 01.10.16 und 31.03.2017 beenden würden, können unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig eine Gesellenprüfung ablegen.
Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ein Notendurchschnitt im zuletzt erteilten Berufsschulzeugnis in den prüfungsrelevanten Fächern von mindestens 2,4,
- Ein Notendurchschnitt im Zeugnis der Zwischenprüfung bzw. Teil 1 der Gesellenprüfung von mindestens 2,4,
- Die Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass der Auszubildende über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihm bis zum vorzeitigen Termin der Gesellenprüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können,
- Der Besuch der vorgeschriebenen überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungskurse,
- Die Führung der vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise (Berichtshefte),
- Die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer wird bis zur vorgezogenen Prüfung nicht unterschritten.
Sonderregelung Berufstätige:
Wer berufstätig ist und mindestens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit nachweist, kann als Externer zur Prüfung zugelassen werden.
Alle Anträge müssen bis spätestens 01. März 2016 beim zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht werden.
Antragsformulare gibt es bei der Handwerkskammer Karlsruhe. Fragen zur vorzeitigen und externen Zulassung beantwortet das Team Gesellenprüfung der Handwerkskammer Karlsruhe in:
- Karlsruhe unter 0721/1600-150/151
- Pforzheim unter 07231/428068-0,
- Baden-Baden unter 07221/996569-0 sowie bei
- der Kreishandwerkerschaft Calw unter 07051/2162.
- Ein Notendurchschnitt im zuletzt erteilten Berufsschulzeugnis in den prüfungsrelevanten Fächern von mindestens 2,4,
- Ein Notendurchschnitt im Zeugnis der Zwischenprüfung bzw. Teil 1 der Gesellenprüfung von mindestens 2,4,
- Die Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass der Auszubildende über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihm bis zum vorzeitigen Termin der Gesellenprüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können,
- Der Besuch der vorgeschriebenen überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungskurse,
- Die Führung der vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise (Berichtshefte),
- Die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer wird bis zur vorgezogenen Prüfung nicht unterschritten.
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- Ein Notendurchschnitt im zuletzt erteilten Berufsschulzeugnis in den prüfungsrelevanten Fächern von mindestens 2,4,
- Ein Notendurchschnitt im Zeugnis der Zwischenprüfung bzw. Teil 1 der Gesellenprüfung von mindestens 2,4,
- Die Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass der Auszubildende über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihm bis zum vorzeitigen Termin der Gesellenprüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können,
- Der Besuch der vorgeschriebenen überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungskurse,
- Die Führung der vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise (Berichtshefte),
- Die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer wird bis zur vorgezogenen Prüfung nicht unterschritten.
Datum: 20.01.2016 - 10:41 Uhr
Sprache: Deutsch
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