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Ciper & Coll., die Anwälte für Medizin- u. Arzthaftungsrecht auf Erfolgskurs vor Landgericht Aschaffenburg

ID: 1309822

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:


(IINews) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:



Landgericht Aschaffenburg - vom 18. Dezember 2015
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Unrichtige Injektionstherapie bei Meniskusschaden, LG Aschaffenburg, Az.: 12 O 356/13

Chronologie:
Der Kläger litt an Kniebeschwerden und begab sich in die Praxis der Beklagten. Dort wurde er mit einer mehrfachen Injektion von Hyaluronsäure therapiert. In der Folge kam es zu einer Entzündung, es war eine notfallbedingte Operation in Form einer arthroskopischen Gelenkrevision sowie Spülung des infizierten Kniebereichs erforderlich. Der Kläger leidet auch heute noch unter Kniebeschwerden.

Verfahren:
Das Landgericht Aschaffenburg hat zu dem Vorfall ein orthopädisch-unfallchirurgisches Gutachten eingeholt. Nach umfangreicher Beweisaufnahme riet das Gericht den Parteien zu einem Vergleich im fünfstelligen Eurobereich an. Diese Summe war dem Kläger jedoch zu gering, so dass das Gericht nunmehr eine Entscheidung erlassen wird.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Das Gericht hatte in Bezug auf die Vergleichssumme insbesondere darauf hingewiesen, dass die erheblichen Beschwerden, die der Kläger momentan vorträgt, nur zu einem untergeordneten Anteil auf der streitgegenständlichen Infektion des Knies beruhen. Aus diesem Grunde hat das Gericht einen Abschlag auf die Klageforderung gemacht, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Marius B. Gilsbach LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.





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Datum: 18.01.2016 - 16:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1309822
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dirk Dr Ciper
Stadt:

Berlin


Telefon: 0211556207

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


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