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ZfP Weissenau fördert Kindesmißhandlung durch Gutachterscharlatanerie

ID: 1309121

Nach schändlicher Nazi-Vergangenheit sorgt das ZfP Südwürttemberg (Standort Weissenau) erneut für Negativ-Schlagzeilen. Die Chefärztin der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Dr. Isabel Böge, fördert durch verantwortungslose Familiengerichtsgutachten seelische Kindesmißhandlung.


(IINews) - Was im Kreise von Männerrechtlern und Betroffenen längst seit Jahren bekannt ist, wurde 2015 vom 21. Deutschen Familiengerichtstag mit gespielter Betroffenheit offiziell bekanntgegeben: Ein unverhältnismäßig hoher Anteil an Sachverständigengutachten in Familienrechtsangelegenheiten ist im besten Falle fehlerhaft, oft genug einfach nur stümperhaft und nicht einmal einfachsten Sorgfaltskriterien genügend (Quelle u.a.: http://www.dfgt.de/index.php?tid=52).

Qualitätskriterien für Gerichtsgutachten gibt es de facto nicht. Ein (Familien-)Richter darf ohne Kontrollmechanismen jeden kurzerhand zum Gutachter ernennen, der ihm genehm erscheint.
In Zeiten klammer Kassen im Gesundheitswesen sind Gutachteraufträge ein willkommenes Zubrot, zumal wenn die Bezahlung weitgehend unabhängig vom tatsächlichen Aufwand und der inhaltlichen Qualität ist.
Die Abgabe einer großen Anzahl voller A4-Seiten genügt als Rechtfertigung für hohe vier- und fünfstellige Honorarrechnungen, deren zuverlässige Begleichung obendrein von den Begutachtungsopfern abgekoppelt ist. Die Beitreibung übernimmt Vater Staat.

Die Gründe für das inhaltliche Gutachterversagen sind vielfältig. Die Palette reicht von "politisch gewollt" bis "fachlich ungeeignet".
Das Zentrum für Psychiatrie, ZfP Südwürttemberg (Standort Weissenau), das sich bislang eher für Messerattacken entflohener Psychiatriehäftlinge (Quelle u.a.: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/sicherungsverwahrung-carola-e-auf-dem-weg-in-die-freiheit-a-930693.html) oder seine unheilvolle Euthanasievergangenheit zu Nazizeiten (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/ZfP_S%C3%BCdw%C3%BCrttemberg_%28Standort_Wei%C3%9Fenau%29) einen Namen gemacht hat, fügte 2015 ein weiteres Motiv hinzu: "Mangelndes Verantwortungsbewußtsein aus verfahrenstaktischen Gründen". Direkter ließe sich auch formulieren "Wegen Aufwandsminimierung und Gewissenlosigkeit geduldete Kindesmißhandlung".

Dr. Isabel Böge, zusammen mit Prof. Dr. Renate Schepker Co-Leiterin der Kinder- und Jugendpsychiatrie des ZfP Weissenau, betätigt sich dort nach Aussagen des ZfP-Geschäftsführers, Dr. Dieter Grupp, u.a. als Gerichtsgutachterin. Dies soll sie sowohl in ihrer Rolle als ZfP-Chefärztin als auch privat tun. Sind gerichtliche Gutachteraufträge etwa so lukrativ, daß man beim ZfP keine Probleme damit hat, seinen medizinischen Auftrag mit Nebentätigkeiten anzureichern, für die man als Institution lieber keine Verantwortung übernehmen möchte?





Bei einem uns im Detail vorliegenden Fall ging es konkret um zwei Mädchen, Julina und Leana W., 12 und 10 Jahre alt. Seit Jahren wird ihnen von ihrer Mutter, die seit Jahren an einer schweren Borderlinestörung leidet, der Kontakt zu ihrem Vater komplett verwehrt wird (Quelle: http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/02/deutschland-fordert-kindesmihandlung.html).
Monatelange Gespräche und Treffen mit Jugendamt, Verfahrensbeistand, Caritas und Richter ergaben trotz aller Einschüchterungsversuche durch die Mutter immer wieder, daß beide Kinder einen gleichberechtigten Umgang mit ihrem Vater forderten.

Spätestens als bekannt wurde, daß die Mutter kurzerhand und eigenmächtig den Wohnort von Tettnang nach Königsfeld im Schwarzwald verlegte und die Kinder von lang ersehnten Geschenken der Mutter berichteten, wäre es für einen psychologisch geschulten Profi an der Zeit gewesen, disziplinarische Konsequenzen gegen die Kindesmutter einzufordern.
Doch, was nicht sein darf, kann nicht sein: Disziplinarmaßnahmen gegen die "heilige deutsche Mutter", z.B. in Form eines Sorgerechtsentzugs oder zumindest Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf eine neutrale Drittperson.
Zur großen Überraschung entzieht sich Dr. Böge ihrer Verantwortung und fordert sensationelle drei Jahre völlige Umgangsaussetzung, um Ruhe für die Kinder - und vor allem für sich selbst zu gewinnen.
Dieses Ergebnis steht in umso krasserem Gegensatz zu dem ebenfalls auf dem 21. Deutschen Familiengerichtstag 2015 diskutierten Zusammenhang zwischen psychischen Elternerkrankungen und dem Kindeswohl (Quelle: http://www.dfgt.de/resources/2015_Arbeitskreis_22.pdf). In geradezu skandalöser Weise überlassen Dr. Böge und das ZfP Weissenau einer zweifelsfrei psychisch schwerst geschädigten Mutter zwei traumatisierte Kinder ohne jegliche Überwachung und mit einem alleinigen Sorgerecht.

Väterentsorgung und seelische Kindesmißhandlung gelten damit am ZfP Weissenau als Kavaliersdelikte, die man getrost begehen kann, solange man hinterher Ruhe vor dem OLG hat und gefahrlos eine über 10.000 € lautende Rechnung für ein 80-seitiges Schwafelgutachten stellen kann (das sich zu 95% aus Mitschnitten aus einer Handvoll Gesprächen mit den Betroffenen zusammensetzt; sowohl Gutachten als auch Rechnung liegen uns vor).
Daß der Richter lediglich ein Kurzgutachten angefordert hat, interessiert niemanden mehr.

Der Tettnanger Familienrichter Dr. Ehrmann ist wohl kurz nach dem Vorfall unter der Last SEINER Verantwortung zusammengebrochen und hat sowohl Wirkungsort als auch Ressort gewechselt.

Das ZfP Weissenau, insbesondere Dr. Böge und Prof. Dr. Schepker, wähnen sich geschützt unter dem Deckmantel der gutachterlichen Freiheit. Geschäftsführer Dr. Grupp lehnt sich zurück und möchte erst aktiv werden, wenn die Strafverfolgungsbehörden eine Kindesmißhandlung ahnden - wohlwissend, daß dies nie erfolgen wird, weil seelische Schäden keine gerichtserkennbare Spuren zeigen. Unsere Anfrage zu einer Stellungnahme blieb erwartungsgemäß unbeantwortet.

Für die Verfehlungen in den Jahren 1940/41 hat das ZfP sensationelle 65 Jahre gebraucht, um den Rasen des Vergessens zu düngen und dann einen kleinen Gedenkstein aufzustellen.
Wir dürfen gespannt sein, wie lange sich die Gesellschaft das gewissen- und verantwortungslose Treiben einer Institution, die sich als Anstalt des öffentlichen Rechts eigentlich dazu verpflichtet hat, ihr zu dienen, dieses Mal anschauen möchte.
Julina und Leana dürfte es in ihrem Kampf gegen ihre sie mißhandelnde Mutter kaum mehr helfen.


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Datum: 15.01.2016 - 16:40 Uhr
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