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Lease Trend AG

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Anleger der LeaseTrend AG sollten behauptete negative Auseinandersetzungs“guthaben“ nach Kündigung nicht ungeprüft bezahlen


(IINews) - München, 12.01.2016: Anleger der LeaseTrend AG, welche Ihre Beteiligung bereits wirksam gekündigt haben, wurden in den vergangenen Wochen häufig außergerichtlich und teilweise gerichtlich von der LeaseTrend AG zur Zahlung eines angeblich errechneten negativen Auseinandersetzungsguthabens aufgefordert.

Anleger sollten diesen außergerichtlichen / gerichtlichen Zahlungsaufforderungen nicht ungeprüft nachkommen.

Zunächst, so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, sollte bei den von der LeaseTrend geltend gemachten Forderungen geprüft werden, ob diese nicht verjährt sind.

Zudem ist fraglich, ob die behaupteten Forderungen der LeaseTrend AG hinreichend transparent und entsprechend der Vorgaben des Gesellschaftsvertrages ermittelt wurden und damit schlüssig sind.
Ein von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretener Anleger hat sich mit Erfolg gegen die Forderung der LeaseTrend AG auf Zahlung eines negativen Abfindungsguthabens zur Wehr gesetzt. Die Klage der LeaseTrend AG gegen den von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger wurde in beiden Instanzen abgewiesen. Das Urteil zugunsten des Anlegers ist rechtskräftig.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt eine Vielzahl von Anlegern der LeaseTrend AG und wurde mit der Forderungsabwehr beauftragt.




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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



Leseranfragen:

Pressekontakt: Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 12.01.2016 - 14:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1307465
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: RA Dr. Henning Leitz
Stadt:

München


Telefon: 089/552 999 50

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


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