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Westfalen-Blatt: zu sexueller Belästigung

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(ots) - Grapschen darf jeder - ungestraft.

Wie bitte? Ja, richtig gelesen. Tatsächlich muss in Deutschland
niemand mit Strafe rechnen, der Frauen unsittlich berührt oder
bedrängt und dabei nur mit »sanfter« Gewalt vorgeht. Sexuelle
Belästigungen, ohne dass der Täter offene Gewalt zum Beispiel in Form
von Schlägen ausübt, bleiben nach unserer Rechtslage folgenlos. Das
Erstaunen ist groß und die Empörung darüber berechtigt. Tatsächlich
brauchte es erst der Vorgänge von Köln und Hamburg, um die fällige
politische Diskussion loszutreten. Tatsächlich plante der Gesetzgeber
schon vor der erschütternden Silvesternacht eine gewisse Verschärfung
des Sexualstrafrechts. Danach soll ein nicht einvernehmlicher
Geschlechtsverkehr schon dann als Vergewaltigung gelten, wenn keine
offene (und von Zeugen bestätigte) Gewalt beziehungsweise Nötigung
etwa durch massive Drohungen vorliegt. Soweit sind sich Union und SPD
einig. Offen bleibt aber, wie mit dem widerlichen Befingern,
Befummeln und Beschimpfen umgegangen wird, über das seit dem
Jahreswechsel offen gesprochen werden muss. Hier sagen CDU und Grüne
ziemlich wortgleich: Ein einfaches Nein muss genügen, um dem
Zudringling seine Grenze aufzuzeigen. »Die Würde des Menschen ist
unantastbar«, lauten die ersten sechs Worte des Grundgesetzes. Und
doch sieht es im täglichen Miteinander der Geschlechter anders aus.
Anstand und Respekt gebieten grundsätzlich im wahrsten Wortsinn
anständige Umgangsformen - und das nicht nur im Verhältnis von
Männern und Frauen. Auch anderswo ist ein Nein längst nicht
automatisch ein wirksames Stopp-Signal. Viel zu oft folgt auf ein
Nein ein »Ja, aber...«, das letztlich einem respektlosen »Ja und?«
entspricht. Der CDU-Vorstand will diese Lücke mit seinem Beschluss
vom Wochenende schließen und formuliert: »Um einen besseren




strafrechtlichen Schutz vor sexueller Gewalt zu gewährleisten, wollen
wir das Sexualstrafrecht reformieren und auch sexuelle Belästigungen
wie Grapschen, die unterhalb der Schwelle sexueller Nötigung liegen,
unter Strafe stellen.« So weit, so richtig. In einer Straßenumfrage
in dieser Woche würde vermutlich die große Mehrheit der Befragten
diesem Satz zustimmen - und dennoch bleibt dessen Umsetzung in ein
glasklares Gesetz mehr als ungewiss. Der in der Großen Koalition auf
Eis gelegte jüngste Asylkompromiss muss als warnendes Beispiel
dienen. Hier mauern die Sozialdemokraten. Das Wort von Sigmar Gabriel
gilt in der Stunde der Wahrheit gar nichts. Es steht zu befürchten,
dass die SPD auch diesmal alles daran setzt, der Union eine
Profilierung mit »harten Antworten des Rechtsstaates« zu verweigern.
Das links-liberale Kalkül für die kommenden Wahlen lautet: Soll die
AfD der Union doch einige Prozentpunkte abnehmen - um so besser für
uns...



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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Datum: 10.01.2016 - 21:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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