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Biosimilars in der Therapie der Psoriasis - Austauschbarkeit und Nachverfolgung problematisch / Veranstaltungsbericht (FOTO)

ID: 1305624


(ots) -
Die Unterschiede zwischen originalen Biologika und ihren
Nachahmerpräparaten, Biosimilars, sowie die derzeitigen
Rahmenbedingungen für deren Einsatz in der Therapie sind Gegenstand
reger Diskussionen in der Fachwelt. Auch während des 24. Kongresses
der Europäischen Akademie für Dermatologie und Venerologie (EADV) am
8. Oktober 2015 in Kopenhagen beschäftigten sich namhafte Experten
unter Vorsitz von Prof. Dr. Matthias Augustin, Hamburg, mit dieser
Thematik. Ein Schwerpunkt lag auf den monoklonalen Antikörpern (mAk),
die zu den besonders komplexen Biologika zählen.[1]Wert legten die
Redner dabei auf die Bedeutung der Überwachung der Wirkungen und
Nebenwirkungen im Versorgungsalltag, für die eine eindeutige
Rückverfolgbarkeit des verordneten Medikamentes elementar sei.

Sind Original und Biosimilar oder Biosimilars untereinander
austauschbar?

Zum Wechsel von Originalpräparat auf Biosimilar oder von einem
Biosimilar auf ein anderes liegen nach Aussage von Prof. Dr. Lluís
Puig, Barcelona, derzeit kaum Daten vor. Daher riet er von einem
wiederholten Präparatewechsel einschließlich eines Wechsels zwischen
verschiedenen Biosimilars ab. Denn das Risiko einer Antikörperbildung
mit nachfolgender Einschränkung der Wirksamkeit könne sich dadurch
erhöhen. Hat ein Patient laut Prof. Puig einmal Antikörper gegen ein
Biologikum gebildet, entwickelt er wahrscheinlich für den Rest seines
Lebens eine dauerhafte Verschlechterung des Ansprechens auf die
Behandlung mit dieser Substanz, auch wenn der Antikörper-Titer
abnehmen sollte.[2] Grund für einen Wechsel sei häufig das Potenzial
zur Kosteneinsparung, so Prof. Puig. Allerdings mache es der Mangel
an Daten in diesem Bereich vorerst schwer, klinische und ökonomische
Konsequenzen dieser Praxis zu beurteilen. Ein Therapiewechsel sollte




grundsätzlich sorgfältig bedacht und Patienten nur dann umgestellt
werden, wenn dies medizinisch begründet ist.[3]

Nur eindeutige Bezeichnungen ermöglichen Erfassung in Registern
und damit von Sicherheitsdaten

Erschwerend kommt hinzu, dass die zurzeit zugelassenen Biosimilars
von monoklonalen Antikörpern mit demselben internationalen Freinamen
(International Nonproprietary Name - INN) bezeichnet werden wie das
Referenzprodukt. Um mögliche Nebenwirkungen frühestmöglich erfassen
zu können, fordern Fachgesellschaften und Patientenorganisationen
seit längerem eine engmaschige Überwachung des Wirk- und
Sicherheitsprofils auch nach Marktzulassung von Biosimilars. Außerdem
seien eindeutige, vom Referenzprodukt unterscheidbare
Wirkstoffbezeichnungen nötig, um die Nachverfolgbarkeit von
Sicherheitssignalen garantieren zu können.[3,4,5,6] Wie Prof. Puig
berichtete, gibt es hierzu verschiedene Überlegungen. Die WHO hatte
zur Unterscheidung zunächst vorgeschlagen, zum INN des Biosimilars
einen griechischen Buchstaben hinzuzufügen und regt nun einen so
genannten "Biologic Qualifier (BQ)", einen Code aus vier zufällig
bestimmten Konsonanten, an. Die FDA dagegen schlägt vor, an den USAN
(United States Adopted Name - Freiname, der in den USA vermarkteten
Arzneimitteln zugeteilt wird) vier Kleinbuchstaben anzuhängen.

Extrapolation der Indikationen - nicht von allen Behörden
akzeptiert

Ein weiterer Diskussionspunkt war der Prozess der sogenannten
Extrapolation. Die European Medicines Agency (EMA) sieht für die
Zulassung von Biosimilars ein im Vergleich zum Originalprodukt
reduziertes Studienprogramm vor.[7] Darin müssen diese eine hohe
Ähnlichkeit mit dem Originalpräparat aufweisen in Hinblick auf
Qualität, biologische Aktivität, Sicherheit und Wirksamkeit.
Überprüft wird das in präklinischen und klinischen Studien.[8] Die
Ergebnisse in einer Indikation können dann in begründeten
Einzelfällen auf andere Indikationen, in denen das Referenzprodukt
zugelassen ist, übertragen bzw. extrapoliert werden, ohne zusätzliche
Studien durchzuführen.[8] Aber Biologika seien nicht mit
herkömmlichen Medikamenten zu vergleichen, gaben die Experten zu
bedenken. Laut Prof. Dr. Leigh Revers, Toronto, können sie nicht
chemisch synthetisiert werden und Biosimilars sind daher keine
identischen Kopien des Referenzproduktes.

Zuckermoleküle können Probleme auslösen

Besonders der Herstellungsprozess müsse konsistent sein, so Prof.
Revers. Denn das Vorhanden- oder Nichtvorhandensein bestimmter
Zucker, die Proteinwirkstoffen zugefügt werden, könne einen Einfluss
auf die Funktionalität haben. Werden laut Prof. Revers für die
gentechnische Produktion des Proteins komplexe eukaryotische
Organismen wie Säugerzellen eingesetzt, hängen Zellorganellen wie das
endoplasmatische Retikulum und der Golgi-Apparat an das neu gebildete
Protein grundsätzlich Zuckermoleküle an, wobei dieser
Glykosylierungsprozess bei der Herstellung zwar vorhersehbar ist,
aber variabel verläuft. Das Glykosylierungsprofil eines solchen
Glykoproteins müsse ständig sorgfältig kontrolliert werden, denn
kleinste Änderungen im Herstellungsprozess könnten das Gleichgewicht
der verschiedenen Glykoformen stören und sich negativ auf das
Endprodukt auswirken.

Kanadische Behörde fordert weitere Studien

Die Komplexität der Herstellung von mAk sei einer der Gründe,
warum sich die kanadischen Zulassungsbehörden dem
Extrapolationsverfahren bisher nur teilweise angeschlossen haben,
berichtete Prof. Revers. So wurde ein mAk-Biosimilar zwar in der
Rheumatologie und Dermatologie, nicht aber für die Behandlung von
chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen zugelassen. Begründet wurde
dies mit der Beobachtung, dass zwischen dem Biosimilar und dem
Original Unterschiede im Ausmaß der Fucosylierung, der Bindung an
FcyRIIIa und in der antikörperabhängigen zellvermittelten
Zytotoxizität (ADCC) gefunden wurden. Nach Ansicht der kanadischen
Behörden ist die ADCC ein wichtiger Aspekt bei der Wirkung von
TNF-alpha-Inhibitoren auf chronisch-entzündliche Darmerkrankungen.
Die Wirksamkeit des Biosimilars könnte in dieser Indikation daher nur
durch klinische Studien belegt werden.[9] Eine Meinung, der sich die
meisten Experten auf dem Symposium anschlossen. Generell sahen sie
diese und weitere offene Fragen in Bezug auf Biosimilars als noch
nicht zufriedenstellend gelöst an.

Quellen:

Satellitensymposium "Biologic Therapies: Clinical Practice in a
Changing Environment", veranstaltet von AbbVie beim 24. Kongresses
der Europäischen Akademie für Dermatologie und Venerologie (EADV), 8.
Oktober 2015, Kopenhagen.

1 Biosimilars - An update focused on quality considerations. Steven
Kozlowski, Office of Biotechnology Products. FDA. Aug 8, 2012.
http://ots.de/YJQQ1. Zuletzt abgerufen am 02.06.2015.

2 Scott BJ, Klein AV, Wang J. Biosimilar monoclonal antibodies: A
Canadian regulatory perspective on the assessment of clinically
relevant differences and indication extrapolation. Journal of
clinical pharmacology. 2015;55 Suppl 3:S123-32.

3 Positionspapier Biosimilars der DCCV e.V.: http://ots.de/jJDOf

4 Lorenz et al. Z Rheumatol 2014, 73: 784-786.

5 Positionierung der Deutschen Rheuma-Liga Bundesverband e.V. zur
Einführung von Biosimilars in Deutschland:
https://www.rheuma-liga.de/stellungnahmen/

6 Danese S et al. Journal of Crohn''s and Colitis (2013) 7, 586-589.

7 EuropaBio. Guide to Biologic Medicines: A Focus on Biosimilar
Medicines.

8 European Medicines Agency. Committee for Medicinal Products for
Human Use (CHMP). Guideline on Similar Biological Medicinal Products
Containing Biotechnology-Derived Proteins as Active Substance:
Non-Clinical and Clinical Issues. EMEA/CHMP/BMWP/42832/2005.

9 Dörner T, Kay J. Biosimilars in rheumatology: current perspectives
and lessons learnt. Nature reviews. Rheumatology. Online publication
25. August 2015; doi:10.1038/nrrheum.2015.110.

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BioPharma-Unternehmen. Mission von AbbVie ist es, mit seiner
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engagierten Mitarbeitern neuartige Therapien für einige der
komplexesten und schwerwiegendsten Krankheiten der Welt zu entwickeln
und bereitzustellen. Zusammen mit seiner hundertprozentigen
Tochtergesellschaft Pharmacyclics beschäftigt AbbVie weltweit mehr
als 28.000 Mitarbeiter und vertreibt Medikamente in mehr als 170
Ländern. In Deutschland ist AbbVie an seinem Hauptsitz in Wiesbaden
und seinem Forschungs- und Produktionsstandort in Ludwigshafen
vertreten. Insgesamt beschäftigt AbbVie Deutschland rund 2.400
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