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Mundgesund trotz Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung / Neues Faltblatt informiert über aufsuchende zahnärztliche GKV-Versorgung

ID: 1304678


(ots) - Gesunde Zähne bedeuten viel mehr als Funktionalität
beim Essen und Sprechen. Auch der allgemeine Gesundheitszustand wird
durch die Mundgesundheit erheblich beeinflusst. Damit verbindet sich
mehr Lebensqualität. Ältere Menschen, pflegebedürftige Patienten und
Menschen mit einer Behinderung sind jedoch oft nicht in der Lage, die
notwendige regelmäßige Pflege der Zähne selbstständig durchzuführen.

Faltblatt für Betroffene, Angehörige und Mitarbeiter ambulanter
Pflegedienste

Das neue Faltblatt "Vorsorge ist unser Anliegen - Zahnärztliche
Betreuung zu Hause für Ältere, Pflegebedürftige und Menschen mit
Behinderung" informiert Betroffene, Angehörige und die Mitarbeiter
ambulanter Pflegedienste über die neuen zahnärztlichen
Versorgungsangebote in den eigenen vier Wänden zu Lasten der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Herausgeber sind die
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die
Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Bundesarbeitsgemeinschaft der
Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) und der Bundesverband privater
Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa).

Möglichkeiten der aufsuchenden zahnmedizinischen Betreuung zu
Hause Leicht verständlich informiert der Flyer über die Möglichkeiten
der sogenannten aufsuchenden zahnmedizinischen Betreuung zu Hause und
die Leistungen der GKV, etwa bei einem Transport in eine
Zahnarztpraxis im Falle aufwendigerer Behandlungen. Zudem werden
Kontaktmöglichkeiten genannt, unter denen weitere Informationen zu
dem Thema abgerufen werden können.

Verbessertes Leistungsspektrum für Betroffene

In den vergangenen Jahren hat sich die Versorgungssituation durch
das Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes und der damit
verbundenen Einführung zusätzlicher Leistungen für die aufsuchende
Betreuung durch Zahnärztinnen und Zahnärzte verbessert.




GKV-Versicherte können den Besuch eines Zahnarztes zuhause dann in
Anspruch nehmen, wenn sie nicht mehr selbst in der Lage sind, eine
Praxis aufzusuchen. Der Zahnarzt kann in solchen Fällen dann zunächst
eine umfassende Eingangsuntersuchung durchführen, Prothesen bei
Bedarf anpassen, Zahnbeläge entfernen oder pflegende Angehörige und
Pflegepersonal über die Handhabung von Zahnersatz informieren. Zahl
der Besuche in der aufsuchenden Versorgung steigt Die Zahl der
Besuche in der aufsuchenden Betreuung ist im Jahr 2013 verglichen mit
dem Vorjahr um etwa 76.000 auf 726.000 angestiegen. Mehr als 70
Prozent davon entfielen auf zahnärztliche Besuche bei
Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung.

Bezugsmöglichkeiten für das neue Faltblatt

Das Faltblatt "Vorsorge ist unser Anliegen - Zahnärztliche
Betreuung zu Hause für Ältere, Pflegebedürftige und Menschen mit
Behinderung" steht ab sofort auf den Websites von KZBV, BZÄK, BAGFW
und bpa zum kostenlosen Download bereit: www.kzbv.de, www.bzaek.de,
www.bagfw.de, www.bpa.de.

Zahnarztpraxen können zudem über die Website der KZBV kostenlose
Exemplare für die Auslage im Wartezimmer bestellen.

Pflegedienste informieren sich über Bezugsquellen unter
www.bagfw.de/veroeffentlichungen/publikationen oder bei der
jeweiligen bpa-Landesgeschäftsstelle. Direkte, kostenlose
Bestellungen sind für Pflegedienste auch online über eine Datenbank
der KZBV möglich.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) vertritt die
Interessen der gut 53.000 Vertragszahnärzte in Deutschland. Sie ist
die Dachorganisation der siebzehn Kassenzahnärztlichen Vereinigungen,
die die zahnärztliche Versorgung im Rahmen der gesetzlichen
Krankenversicherung sicherstellen. Die KZBV hat den Status einer
Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als Einrichtung der
zahnärztlichen Selbstverwaltung verhandelt sie mit den
Spitzenverbänden der Krankenkassen Vereinbarungen zum Leistungsumfang
der gesetzlichen Krankenversicherung und zur Honorierung der
Zahnärzte.

Die Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen
Zahnärztekammern e. V (BZÄK) vertritt die gesundheits- und
professionspolitischen Interessen des zahnärztlichen Berufsstandes.
Dabei ist sie dem Gemeinwohl verpflichtet. Ihr oberstes Ziel ist der
Einsatz für ein freiheitliches, zukunftsorientiertes
Gesundheitswesen. Sie fördert eine fortschrittliche, auf
wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Zahnheilkunde, die den
Patienten in den Mittelpunkt stellt. Mitglieder der
Bundeszahnärztekammer sind die Zahnärztekammern der Bundesländer.

In der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V.
(BAGFW) arbeiten die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege
(Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Caritasverband, der Deutsche
Paritätische Wohlfahrtsverband Gesamtverband, das Deutsche Rote
Kreuz, Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband und die
Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland) zusammen. Ihr
gemeinsames Ziel ist die Sicherung und Weiterentwicklung der sozialen
Arbeit durch gemeinschaftliche Initiativen und sozialpolitische
Aktivitäten.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)
bildet mit mehr als 9.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in
Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa
tragen die Verantwortung für rund 275.000 Arbeitsplätze und circa
21.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch
www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei
etwa 21,8 Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Ansprechpartner für die Presse:
Kai Fortelka (KZBV), Tel.: 030 28 01 79-27, presse(at)kzbv.de
Jette Krämer (BZÄK), Tel.: 030 40005-150, presse(at)bzäk.de
Katrin Goßens (BAGFW), Tel.: 030 24089-121, presse(at)bag-wohlfahrt.de
Olaf Bentlage (bpa), Tel.: 030 308788-60, presse(at)bpa.de


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Datum: 04.01.2016 - 10:41 Uhr
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Gesundheit & Medizin


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