InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Zwangsweise exmatrikuliert

ID: 1304151

(LifePR) - Ein Student darf exmatrikuliert werden, wenn seine Einschreibung nur aufgrund von ihm gemachter falscher Angaben erfolgreich war. Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger sich zum Sommersemester 2012 für einen Studiengang an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (RWTH)eingeschrieben. Die Frage im Anmeldebogen, ob er eine Prüfung an einer deutschen Universität endgültig nicht bestanden habe, beantwortet er mit "nein". In der Folgezeit wechselte er auf einen Studienplatz in Humanmedizin. Im Oktober 2014 erhielt die RWTH von einer süddeutschen Universität Kenntnis davon, dass der Kläger dort im Rahmen des Studiums der Humanmedizin vom Wintersemester 2009/10 bis zum Wintersemester 2011/12 eine Klausur endgültig nicht bestanden hatte und exmatrikuliert worden war. Daraufhin verfügte die RWTH ihrerseits die Exmatrikulation des Klägers. Dies war aus der Sicht des Gerichts nicht zu beanstanden. Denn eine Einschreibung sei unter anderem dann zu versagen, wenn eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden habe. Bei Kenntnis der Sachlage hätte die RWTH die erneute Einschreibung in den Studiengang Humanmedizin versagen müssen.   Die Exmatrikulation war laut Gericht auch nicht unverhältnismäßig, obwohl der Kläger erst nach dem sechsten Semester exmatrikuliert worden ist, so die ARAG Experten (VG Aachen, Az.: 6 K 1095/15).



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Berufsorientierung zum Anfassen Zwangsweise exmatrikuliert
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 30.12.2015 - 10:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1304151
Anzahl Zeichen: 1414

Kontakt-Informationen:
Stadt:

seldorf



Kategorie:

Bildung & Beruf



Dieser Fachartikel wurde bisher 223 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Zwangsweise exmatrikuliert"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Gärtnern ohne Garten: Was Mieter dürfen - und was nicht ...

Kräuter auf der Fensterbank, Kartoffeln im Pflanzsack oder Salat aus dem Mini Gewächshaus: Indoor Gärten liegen im Trend und ermöglichen selbst Menschen ohne Balkon und Garten den Anbau frischer Lebensmittel. Laut Statista wächst besonders der B ...

Gärtnern ohne Garten: Was Mieter dürfen–und was nicht ...

Was versteht man unter einem Indoor Garten und warum liegen smarte Mini Gewächshäuser im Trend?Tobias Klingelhöfer: Ein Indoor Garten ist im Grunde genommen ein kleiner Garten innerhalb der eigenen vier Wände. Das können Kräuter, Salate oder Ch ...

Radfahren mit Kindern: sicher auf Tour ...

In Deutschland werden pro Tag rund117 Millionen Kilometermit dem Fahrrad zurückgelegt. Gerade an warmen Tagen nutzen viele Familien die Gelegenheit, gemeinsam aufs Rad zu steigen. Damit sie sicher unterwegs sind, sollten Eltern auf eine geeignete Au ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.293
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 45


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.