Implantat-Pass jetzt Pflicht / Gelenkprothesen, Schrittmacher, Brustimplantate werden eindeutig identifizierbar
(ots) - Kliniken müssen Patienten, denen ein
Medizinprodukt eingesetzt wurde, jetzt einen Implantat-Pass
aushändigen, berichtet die "Apotheken Umschau". Darin sind Typ und
Seriennummer des eingepflanzten Teils vermerkt, etwa Knie- oder
Hüftendoprothesen, Herzschrittmacher, Stents oder Brustimplantate. So
können Krankenhäuser bei notwendigen Korrekturen oder bei
Rückrufaktionen der Hersteller die betroffenen Patienten schneller
ausfindig machen.
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Ruth Pirhalla
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Datum: 27.12.2015 - 10:00 Uhr
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