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Frankfurter Rundschau: Volksverhetzung auf dem Rücken

ID: 1303103


(ots) - Eine schnelle Sanktion ist wichtiger als eine
harte Sanktion. So ist es auch im Fall des NPD-Funktionärs aus
Brandenburg, der vom Amtsgericht Oranienburg wegen Volksverhetzung zu
einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde,
weil er seine Rückentätowierungen im Schwimmbad gezeigt hatte - die
Silhouette des KZ Auschwitz-Birkenau und der Spruch "Jedem das Seine"
vom Eingang des KZ Buchenwald. Das Urteil ist nicht besonders hart,
aber angemessen. Es erging am Ende eines beschleunigten Verfahrens,
das möglich ist, wenn der Sachverhalt offensichtlich und die Tat
nicht gerade ein Kapitalverbrechen ist - dann soll die Strafe auf dem
Fuße folgen, zugleich aber ist das Höchststrafmaß auf ein Jahr
beschränkt. So ist es vom Gesetz gewollt. Es wäre allerdings
erfreulich, wenn die Volksverhetzung nächstes Mal einem Bademeister
ins Auge fiele. In diesem Fall war sie allein einem Badegast
aufgefallen, der ein Foto gemacht und auf Facebook veröffentlicht
hatte.



Pressekontakt:
Frankfurter Rundschau
Ressort Politik
Telefon: 069/2199-3222




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Datum: 22.12.2015 - 16:54 Uhr
Sprache: Deutsch
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