InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Gesetze in Kürze - Familienrecht

ID: 1302961

Änderungen beim Kindesunterhalt 2016


(IINews) - Ab 1. Januar 2016 gelten gesetzliche Änderungen beim Kindesunterhalt. Der gesetzliche Mindestunterhalt orientiert sich künftig nicht mehr an den steuerlichen Kinderfreibeträgen, sondern am Existenzminimum. Dies ergibt sich nach Informationen der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) aus dem "Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts" vom 20. November 2015. Die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle steigen.

Hintergrundinformation:
Schon seit längerer Zeit war das Verfahren zur Berechnung des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder in der Kritik. Der Mindestunterhalt war per Gesetz an den steuerlichen Kinderfreibetrag gekoppelt. Eine zügige Erhöhung des Unterhalts war damit schwierig. Teilweise lag er unter dem kindlichen Existenzminimum. Der Gesetzgeber hat hier nun einige Änderungen vorgenommen. Mindestunterhalt: Nach Mitteilung des D.A.S. Leistungsservice spielt der Kinderfreibetrag künftig bei der Berechnung des Mindestunterhalts keine Rolle mehr. Die entscheidende gesetzliche Vorschrift ist § 1612a des Bürgerlichen Gesetzbuches. Ab 2016 besagt diese Regelung, dass sich der Mindestunterhalt am Existenzminimum des minderjährigen Kindes ausrichtet. Dieses ist dem alle zwei Jahre veröffentlichten Existenzminimumbericht der Bundesregierung zu entnehmen. Die geänderte Vorschrift regelt auch, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz künftig im Zweijahresrhythmus den Mindestunterhalt durch eine Rechtsverordnung festlegen wird, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Der letzte Teil ist wichtig - dadurch vereinfacht und verkürzt sich das Verfahren, um eine solche Änderung zu beschließen. Die Neuregelung gilt ab 1. Januar 2016. Vereinfachtes Unterhaltsverfahren: Das vereinfachte Unterhaltsverfahren ist ein schriftliches Verfahren, um über das Familiengericht einen rechtskräftigen Unterhaltstitel zu erhalten. Dieses Verfahren war oft in der Kritik, weil es zwar ohne anwaltliche Hilfe stattfinden konnte, die Formulare und rechtlichen Folgen jedoch für Laien schwer zu durchblicken waren. Um das Verfahren effizienter zu machen, wird es nun in mehreren Punkten geändert. Auch ein neues Antragsformular für den Unterhalt soll es geben, das auch Laien verstehen können - aber erst zum 1. Januar 2017. Düsseldorfer Tabelle: Die Gerichte ziehen bei der Unterhaltsberechnung meist die Düsseldorfer Tabelle zu Rate. Diese ist zwar kein Gesetz, wird aber als Richtlinie benutzt. Ab 1. Januar 2016 gelten höhere Sätze beim Unterhaltsbedarf. In der geringsten Einkommensklasse des Unterhaltszahlers (bis 1.500 Euro netto) gelten nun folgende Sätze: Altersstufe 1 (bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr): 335 Euro; Altersstufe 2 (vom siebenten bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres): 384 Euro; Altersstufe 3 (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit): 450 Euro. Diese Zahlen betreffen den Unterhaltsbedarf; der tatsächliche Zahlbetrag kann abweichen. Das Kindergeld ist bei minderjährigen Kindern zur Hälfte auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen.




Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts, BGBl. Teil I, Nr. 46 vom 25.11.2015



Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Der D.A.S. Rechtsschutz bietet mit vielfältigen Produkten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 2,8 Mrd. Euro im Jahr 2014 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Über die ERGO Versicherungsgruppe gehört die ERGO Versicherung zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das(at)hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Freiheitsstrafen bei Steuerhinterziehung in sechsstelliger Höhe - Selbstanzeige
?Vorsatz 2016: Wieder gut hören im neuen Jahr!
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 22.12.2015 - 12:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1302961
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Claudia Wagner
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211 477-2980

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 56 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Gesetze in Kürze - Familienrecht
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.219
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 179


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.