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Lausitzer Rundschau: Satt, aber berechtigt

Parteienfinanzierung wird neu geregelt

ID: 1301614


(ots) - Man kann die Anhebung der staatlichen
Wahlkampfkostenzuschüsse für die Parteien um satte 18,5 Prozent auf
83 Cent je Stimme leicht als Selbstbedienung denunzieren. Und
bestimmt wird das geschehen. Doch ist das nicht nur sachlich falsch.
Es ist auch politisch dumm. Letzteres deshalb, weil wir keine
anderen Vereine haben, die Träger der politischen Willensbildung
sind. Und damit Träger der Demokratie. Keine jedenfalls, die einem so
festen Regelwerk unterworfen sind - von der Rechnungslegung bis zur
Kandidatenaufstellung. Bürgerinitiativen erfüllen diese Kriterien
nicht, elektronische Petitionen oder gar Shitstorms im Netz erst
recht nicht. Man könnte die Parteien natürlich alle davonjagen. Nur:
Wer käme dann? Die Mafia? Der Familienclan? Oligarchen? Lieber nicht.
Sachlich ist die Anhebung der Wahlkampfkostenzuschüsse um 18,5
Prozent durchaus gerechtfertigt, weil die letzte Erhöhung 13 Jahre
zurückliegt. Jeder Arbeitnehmer würde nach so langer Zeit auf die
Inflation verweisen. Man kann natürlich sagen, dass all die
Wahlkämpfe völlig sinnfrei seien, aber das steht auf einem anderen
Blatt, auf dem des Geschmacks. Berechtigter ist die Frage, ob die
Parteien prinzipiell überhaupt Geld vom Staat kriegen sollten. Aber
wenn nicht, wären sie ganz in der Hand von Mitgliedern oder Spendern,
wären Parteien der Reichen bevorzugt. Ein staatlicher Zuschuss ist
auch im Sinne der Chancengleichheit richtig, zumal er nach oben
begrenzt ist. Auch ein Verein armer Schlucker kann so mithalten im
Spiel der Kräfte. Viel entscheidender ist die Transparenz bei
Spenden. Was die angeht, ist das deutsche Parteiengesetz nicht
schlecht. Wer viel Geld hat, darf viel geben, muss aber ebenso wie
die begünstigte Partei hinnehmen, dass jeder davon erfährt. Und das
Gesetz ist hier, siehe die Millionenstrafen gegen die CDU wegen der




schwarzen Kassen Helmut Kohls, ziemlich unerbittlich. Allerdings,
warum auch Firmen und Verbände, die doch gar nicht wählen können,
weiterhin Spender und Sponsoren sein dürfen, ist nicht einzusehen.
Toben wird die AfD, weil die Reform ihr den Verkauf von Goldmünzen
untersagt. Goldhändler ist eigentlich keine parteitypische Aufgabe
nach dem Grundgesetz. Damit wollte die Rechtspartei auch nicht
wirklich Geld machen, sondern nur ihre Einnahmeseite künstlich
erhöhen. Denn die staatlichen Zuschüsse dürfen die Einnahmen aus
Spenden, Beiträgen und eben eigener wirtschaftlicher Tätigkeit nicht
übersteigen, eine sinnvolle Regelung, damit es keine Staatsparteien
gibt. Der Goldverkauf war ein Trick der AfD, um den Geldzuschuss voll
auszuschöpfen. Nebenbei, einer Partei, die sonst gern auf den Staat
schimpft. Wer trickst, muss sich nicht beschweren.



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Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481232
Fax: 0355/481275
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Datum: 17.12.2015 - 20:25 Uhr
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