Rheinische Post: Kommentar: Klatsche für Opposition
(ots) - Nach mehreren glasklaren Siegen vor dem
Verfassungsgericht in Münster gegen die rot-grüne Haushaltspolitik
muss die Landtagsopposition jetzt selbst eine herbe Niederlage
einstecken. Allerdings wirft das Urteil Fragen auf. "Münster" hat
zwar klargestellt, dass eine Regierung der Opposition Informationen
verweigern kann, sofern diese ihre innersten Erörterungen tangieren
(Kernbereichsschutz). Was dazu zählt, ist allerdings auslegungsfähig.
Die Regierung von Hannelore Kraft (SPD) wird dem Gericht jedenfalls
dankbar sein für diesen Handlungsspielraum. Im vorliegenden Fall ging
es um die internen Sparüberlegungen des von Kraft eingesetzten
"Effizienz-Teams", dem aber auch Landtagspolitiker von SPD und Grünen
angehörten. Sie hatten fraglos einen großen Informationsvorsprung vor
der Opposition. Doch war dieses Gremium überhaupt verfassungskonform?
Diese Frage hat "Münster" nicht entschieden, weil die Opposition eine
solche Klärung nicht gesondert beantragt hatte. Dieses Versäumnis
muss sie sich nun sogar vom Gericht vorhalten lassen.
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Datum: 15.12.2015 - 19:39 Uhr
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