InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben

ID: 1299948

BGH: Fruchtsaft darf mit?lernstark?werben


(IINews) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html
Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezember entschieden (I ZR 222/13).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der u.a. für das Wettbewerbsrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html)zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte zu entscheiden, ob ein Produzent eines Fruchtsafts mit oben genannten Angaben auf dem Etikett der Flasche werben darf.

Dagegen hatte ein Verbraucherverband geklagt. Die Angaben seien ein Verstoß gegen die europäischen Vorschriften zu nährwert-und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel, also ein Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung. Mit diesen Angaben in Verbindung mit der Abbildung eines Mädchens auf dem Etikett werde suggeriert, dass der Fruchtsaft den Lernprozess eines Kindes unterstütze. Die Verordnung stelle an gesundheitlich werbende Aussagen bei Produkten für Kinder besonders hohe Anforderungen. Die Verbraucherschützer klagten daher auf Unterlassung. Die ersten Instanzen entschieden unterschiedlich, so dass der Fall vor dem Bundesgerichtshof landete. Die Karlsruher Richter wiesen die Klage ab.

In einer Liste von zulässigen Nährstoffangaben aus dem Jahr 2012 sei auch Eisen aufgeführt. Denn Eisen trage zur "normalen kognitiven (geistigen) Entwicklung von Kindern bei". Daher sei diese Angabe zulässig. Da dieser Hinweis der Angabe "lernstark" folge, sei auch diese kein Verstoß gegen geltende Vorschriften, urteilte der Senat. Die Angaben stellten keinen Verstoß gegen europäische Vorgaben zum Verbraucherschutz dar.

Werbung, insbesondere auch für Produkte, die für Kinder geeignet sind, kann ein schmaler Grat sein. Dabei kann es auch ungewollt zu Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht und insbesondere gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) kommen. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können hart sanktioniert werden. Abmahnungen, Schadensersatzforderungen oder Unterlassungsklagen können die Folge sein und die Unternehmen in langwierige rechtliche Auseinandersetzungen verstricken. Im Wettbewerbsrecht kompetente Rechtsanwälte unterstützen Unternehmen bei der Abwehr oder auch Durchsetzung von Forderungen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht.





http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  König & Cie. Renditefonds 64: Insolvenz trifft Anleger
Nürnbergs weltberühmter Christkindlesmarkt: Heimspiel für Spezialitäten aus der Region
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 15.12.2015 - 11:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1299948
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 0221-2722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 47 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von GRP Rainer LLP



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.223
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 494


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.