Winterurlaub ohne Reue / Auslandsreise-Krankenversicherung verhindert, dass zu den Schmerzen auch noch die Kosten kommen (FOTO)

(ots) -
Tipps für den Alltag
Winterurlaub: Sonne, Schnee und Spaß pur? Die Realität sieht oft
anders aus: Jahr für Jahr verunglücken Tausende von Skiläufern auf
den Pisten und müssen im Krankenhaus behandelt werden. Unschöne
Aussichten, über die niemand gerne nachdenkt. Doch wird ein
Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt nötig, zahlt es sich aus
Bescheid zu wissen.
Die europäische Versicherungskarte (EHIK) bietet gesetzlich
Krankenversicherten die Möglichkeit, sich medizinisch versorgen zu
lassen. Mit eingeschlossen ist auch eine Behandlung in der Schweiz,
in Liechtenstein, Island, Norwegen, Kroatien und Mazedonien. Wie die
Versorgung konkret aussieht, regelt der Leistungskatalog des
jeweiligen Urlaubslandes. Sie entsprechen nicht immer deutschen
Standards. In manchen Staaten sind wesentlich höhere Zuzahlungen oder
Eigenanteile üblich, und natürlich muss der Urlauber immer einen
Vertragsarzt aufsuchen.
Wer die Berge herunterwedelt, sich verletzt und ins Krankenhaus
kommt, muss, wie die HUK-COBURG mitteilt, oft feststellen, dass die
Ärzte in den Wintersportgebieten nur privat behandeln. Schon ein
glatter Bruch und ein paar Tage Krankenhausaufenthalt können mehrere
tausend Euro kosten. Ereignet sich der Unfall in einem Land, mit dem
kein Sozialversicherungsabkommen besteht - zum Beispiel in den USA
oder Kanada - muss der Verunglückte ohnehin die gesamte Behandlung
selbst bezahlen.
Auch die Bergungskosten auf der Ski-Piste und der Transport ins
Krankenhaus summieren sich schnell: Kosten von 800 Euro für einen
Krankenwagen bis hin zu mehreren tausend Euro für einen
Rettungseinsatz mit dem Hubschrauber sind realistisch. Die
gesetzliche Krankenkasse übernimmt diese Kosten nicht.
Anders die Auslandsreise-Krankenversicherung: Sie übernimmt sowohl
die Kosten für eine Privatbehandlung als auch die Kosten für den
Abtransport von der Piste zum Arzt. Und sollte durch den Unfall ein
Krankenrücktransport unumgänglich werden, organisiert sie auch den.
In der privaten Krankenversicherung ist eine
Auslandsreise-Krankenversicherung meist mit eingeschlossen. Wer sich
vor Reisantritt nicht sicher ist, sollte sich auf jeden Fall bei
seiner Krankenversicherung informieren.
Nicht ohne Haftpflichtversicherung
Gefahr lauert noch an anderer Stelle: Wer dem Rausch der
Geschwindigkeit verfällt, darüber die Verkehrsregeln der Piste
(FIS-Verhaltensregeln) vergisst und einen Unfall verursacht, muss
haften. Bei den Geschwindigkeiten, die heute auf Ski-Pisten erreicht
werden, kommt es oft zu Verletzungen. Auf den Verursacher können dann
Kosten für die Behandlung, das Schmerzensgeld oder den
Verdienstausfall des Unfallopfers zukommen. Bleiben schwerwiegende
dauerhafte Schäden zurück, werden sogar lebenslange Rentenzahlungen
fällig. Ohne private Haftpflichtversicherung muss der Schädiger das
alles aus dem eigenen Portemonnaie bezahlen.
Eine fehlende Haftpflichtversicherung hat gerade in letztgenannten
Fall für das Opfer ernsthafte Konsequenzen: Reicht das Privatvermögen
des Unfallverursachers nicht aus, um die Ansprüche des Geschädigten
zu erfüllen, geht letzterer leer aus.
Die Erfahrung zeigt, gerade beim Zurückbleiben dauerhafter Schäden
braucht man Geld. Oft muss das Leben komplett umorganisiert,
vielleicht sogar Wohnung oder Haus behindertengerecht ausgebaut
werden. Im Invaliditätsfall hilft eine private Unfallversicherung.
Sie zahlt unabhängig davon, ob das Opfer durch den Unfallverursacher
entschädigt wird oder nicht.
Pressekontakt:
Karin Benning
Tel. (09561) 96-2084
E-Mail: Karin.Benning(at)huk-coburg.de
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Datum: 14.12.2015 - 11:00 Uhr
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