Rheinische Post: Unionsfraktion fordert von Merkel Stopp des Entgeltgleichheits-Gesetzes
(ots) - Unmittelbar vor dem CDU-Bundesparteitag haben
die Wirtschaftspolitiker der Unionsfraktion Bundeskanzlerin Angela
Merkel (CDU) aufgefordert, den Gesetzentwurf von Familienministerin
Manuela Schwesig (SPD) zur Beseitigung der Lohnunterschiede zwischen
Männern und Frauen zu stoppen. "Wir erwarten, dass das
Bundeskanzleramt den Gesetzentwurf anhält", sagte Unionsfraktionsvize
Michael Fuchs der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post"
(Freitagausgabe). "Wir können nicht einerseits Bürokratiekosten in
Millionenhöhe auslösen und andererseits von den Unternehmen
verlangen, keine Kosten und Mühen zu scheuen, um Flüchtlinge schnell
in den Arbeitsmarkt zu integrieren", sagte Fuchs. Die Union sei nicht
prinzipiell gegen mehr Lohngerechtigkeit, sagte Fuchs. Doch "schon
das zweite Mal müssen wir eine SPD-Ministerin bremsen, weil sie mit
einem Vorschlag weit über den Koalitionsvertrag hinausschießt", sagte
Fuchs. Schwesig wolle den Unternehmen "eine gigantische
Entgeltgleichheits-Bürokratie aufbürden", kritisierte er. Die
Tarifpartner würden "mit dem Gesetzentwurf, der ihnen ja implizit
Unfähigkeit in Sachen fairer Entlohnung unterstellt, völlig vor den
Kopf gestoßen", sagte Fuchs.
KONTEXT:
Schwesig hatte in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur größeren
Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen vorgelegt. Frauen
verdienen im Durchschnitt in Deutschland 22 Prozent weniger als
Männer. Rechnet man bestimmte Faktoren heraus, bleibt immer noch eine
strukturelle Gehaltslücke von acht Prozent. Schwesigs Gesetz soll
helfen, diese Lücke zu beseitigen. Es sieht vor, dass Arbeitnehmer
künftig einen Anspruch darauf haben sollen, von ihren Arbeitgebern
Informationen über die Bezahlung von Kollegen zu erhalten, die eine
gleichwertige Tätigkeit ausüben. Der Arbeitgeber soll innerhalb eines
Monats angeben müssen, wie hoch das durchschnittliche Monatsgehalt
von mindestens fünf Beschäftigten in vergleichbaren Positionen ist.
Die rund 6000 Unternehmen mit jeweils mehr als 500 Beschäftigten will
Schwesig zudem verpflichten, "betriebliche Verfahren zur Überprüfung
und Herstellung der Entgeltgleichheit durchzuführen". Konkret
bedeutet dies, dass die Unternehmen alle drei Jahre ihre
Entgeltsysteme selbst auf Entgeltgleichheit überprüfen und einen
Ergebnisbericht veröffentlichen sollen. Benachteiligungen sollen
"unverzüglich" beseitigt werden.
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Datum: 11.12.2015 - 05:00 Uhr
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